Archiv der Kategorie: Staatsangehörigkeit

Ein ganzes Land als Gefangenenlager

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Das ist wirklich ein raffinierter Schachzug. Man kann nur raus, wenn man das Land, seine Heimat, verläßt. In der Heimat findet letztendlich alles im Gefangenenlager statt, egal wie man sich dreht oder wendet. Da hat Maya Vidia schon recht. Kann man im Gefangenenlager ein freier Mensch sein? Man kann in Kanada, weil dort im Gefangenenlager neben der Lagerordnung auch noch das Common Law gilt, dessen man sich nur zu bedienen wissen muß. Aber da herrschen eben letztlich gravierend andere Rechtsverhältnisse als in der (nach Mussolini-Definition ganz klar) faschistischen Bundesrepublik. Ich komme seit über anderthalb Jahren immer wieder an denselben Punkt. Wenn das Rechtssystem in D nicht von Grund auf geändert und die dort Tätigen nicht 100%ig ausgetauscht und mit Berufsverbot belegt werden, bleibt D ein Humankapital-Depot der Hochfinanz.

Die Balten hatten ihre Sowjetrepubliken, die sie 1991 „einfach“ zu souveränen Staaten erklärt haben. Da waren die Gefängnisbetreiber am Ende und hatten dem Willen der Gefangenen kaum noch etwas entgegenzusetzen. Die Russen gingen, und die Balten hatten alles da, was es für einen unabhängigen Staat brauchten. 85% z.B. der Litauer sagten ja zur Unabhängigkeit. Das läßt sich nicht wirklich vergleichen mit den Abkömmlingen deutscher Bundesstaatsangehöriger, insbesondere denen der Preußen. Preußen war der Hauptfeind der Hochfinanz. Die werden einen Dreck tun und den heutigen Preußen-Abkömmlingen ihren Status als eigenständiges Völkerrechtssubjekt mit angeborenem Recht auf ihr Heimatland zugestehen.

Ich muß aufpassen, Herr Haß klopft wieder an die Tür. Sehr kontraproduktiv, der Kerl.

Entwurf meiner Verzichtserklärung bezüglich der deutschen Staatsangehörigkeit

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Das sind meine gegenwärtigen Überlegungen. Abgeschickt wird das vorerst nicht, sondern hier zur Diskussion gestellt:

Verzichtserklärung

Hiermit verzichte ich auf die von der Bundesrepublik Deutschland verliehene deutsche Staatsangehörigkeit.

Begründung:
Ich besitze durch Geburt zwei deutsche Staatsangehörigkeiten. Meine ursprüngliche Staatsangehörigkeit der DDR erlosch mit der DDR 1990.

Seit Beitritt der sogenannten „Neuen Bundesländer“ zur Bundesrepublik habe ich die von der Bundesrepublik Deutschland verliehene deutsche Staatsangehörigkeit (Anlage A), welche unbestritten eine Fortführung nationalsozialistischen Rechts auf Anweisung der Alliierten darstellt (Anlage B).

Außerdem habe ich durch Abstammung (ius sanguinis) in väterlicher Linie die preußische Staatsangehörigkeit meines Großvaters, der 1906 in XXXXX geboren wurde. (Anlagen C)

Der Ministerrat der UdSSR hat 1955 u.a. das Kontrollrats-Gesetz Nr. 46 (Auflösung Preußens) von 1947 ausdrücklich außer Kraft gesetzt, mit dem faktisch allen Preußen die Staatsangehörigkeit entzogen worden war. Das durch dieses Alliiertengesetz gewissermaßen erfolgte Verbot des Staates Preußen gilt seitdem nicht mehr auf dem Gebiet der „Neuen Bundesländer“, und die preußische Staatsangehörigkeit ist dort nicht mehr entzogen, da das entsprechende Gesetz ja rechtswirksam außer Kraft gesetzt wurde.

Damit ist die preußische Staatsangehörigkeit mindestens seit 1955 wieder relevant, ebenso wie die Staatsangehörigkeiten der baltischen Staaten 1991 nach 51 Jahren Bedeutungslosigkeit wegen russischer Besetzung wieder relevant wurden, was einen international anerkannten völkerrechtlichen Präzedenzfall darstellt. Das international anerkannte Argument der Balten war, daß sie nur besetzt waren, nicht aber ihre Völkerrechtssubjektivität verloren hatten, da die baltischen Völker als Träger dieser Völkerrechtssubjektivität weiterhin existierten.

Völkerrechtssubjektivität ist definitionsgemäß die Fähigkeit ihres Trägers, völkerrechtliche Rechte und Pflichten zu übernehmen.

Originäre Träger der preußischen Völkerrechtssubjektivität und damit der preußischen Völkerrechtspersönlichkeit sind alle, die ihre Abstammung von preußischen Staatsangehörigen bis mindestens 1913 nachweisen können. Ich gehöre nachweislich dazu. Ihnen liegen alle diesbezüglichen Daten bereits vor. Notfalls kann ich die Ableitungskette bis in die Frühzeit des Königreichs Preußen im 18. Jahrhundert zurückführen.

Damit bin ich nach Verzicht auf die von der Bundesrepublik Deutschland verliehene deutsche Staatsangehörigkeit keineswegs staatenlos, sondern habe weiterhin die durch Abstammung erworbene preußische Staatsangehörigkeit und damit die Rechtsstellung als Deutsche, die laut Art. 5 Personalstatut des EGBGB allem anderen staatlichen Recht vorgeht.

Ich fordere Sie auf, mir eine Verzichtsurkunde auszustellen und auszuhändigen, und beantrage gleichzeitig einen Ausweis über meine Rechtsstellung als Deutsche. Der ausgefüllte Antrag ist beigefügt.

Stand der Dinge II – Austragung aus dem Wählerverzeichnis

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Nachdem ich am 29.08. mein Schreiben in die Einwohnermeldestelle gebracht hatte und die dortige Dame den Kreiswahlleiter befragen wollte, hörte ich nichts mehr. Am 06.09. rief ich an und erfuhr, daß die Dame von der Einwohnermeldestelle erst Dienstag wieder da sei. Also rief ich gestern an. Sie sagte, sie wisse nichts Neues, aber ich könne ja bei der Kreiswahlleiterin anrufen. Sie gab mir die Nummer und ich rief bei der (stellvertretenden) Kreiswahlleiterin an.

Hier ihre Auskunft: Ich hätte meinen Wohnsitz in XXXXX und sei nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen, also stünde ich dort im Wählerverzeichnis. Einen Antrag auf Austragung aus selbigem gebe es nicht. Ich hätte das Wahlrecht und es stünde mir natürlich frei, es nicht wahrzunehmen.

Darauf antwortete ich, wenn ich im Wählerverzeichnis stehe, aber von meinem Wahlrecht einfach nicht Gebrauch mache, würde damit indirekt das Wahlergebnis beeinflußt, und das wolle ich nicht. Daraufhin behauptete sie, nur die abgegebenen Stimmen würden das Wahlergebnis beeinflussen.

Darauf antwortete ich, das wüßte ich anders und würde es ihr auch belegen.

Dann beendeten wir das Telefonat.

Am 12.09. ging folgendes Schreiben an die Kreiswahlleiterin raus:

—————————————————

XXXXX, den 11.09.2013

Mein Einspruch vom 29.08.2013 gegen die Eintragung meines Namens im Wählerverzeichnis für die Stadt XXXXX

Liebe XXXXX XXXXX,

in unserem Telefonat am 09.09.2013 erklärten Sie mir gegenüber, es würden bei der Bundestagswahl nur die gültigen abgegebenen Stimmen gezählt, Nichwähler würden das Wahlergebnis nicht beeinflussen.

Hier zu Ihrer Information der tatsächliche Sachverhalt:

„Die Nichtwahl bewirkt … in den angeführten Beispielen, dass die Nichtwähler der Partei X über die 5 %-Hürde helfen (Beispiel 1) bzw. der Partei B die absolute Mehrheit verschaffen (Beispiel 2).“

Bitte lesen Sie dazu den beigefügten Auszug aus der online-Enzyklopädie Wikipedia (Anlage F).

Ich habe am 29.08.2013 unmittelbar nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung auf meinen Namen fristgerecht schriftlichen Einspruch gegen die Eintragung meines Namens im Wählerverzeichnis für die Stadt XXXXX erhoben. Dokumente oder Urkunden zur Untermauerung meiner Begründung wurden bei Übergabe des Einspruchsschreibens nicht entgegengenommen, obwohl ich sie dabei hatte. Es wurde in der Gemeinde auch keine Entscheidung getroffen, sondern die Sache an Sie als Kreiswahlleiterin weitergeleitet.

Da die Gemeinde die Entscheidung offenbar Ihnen übertragen hat, haben Sie zu entscheiden und mir Ihre Entscheidung laut BWO §22 (5) bis zum 10. Tag vor der Wahl zuzustellen. Das wäre Donnerstag, der 12.09.2013.

Nach Beginn der Einspruchsfrist ist die Eintragung oder Löschung im Wahlverzeichnis gemäß BWO §23 (1) nur noch auf rechtzeitigen Einspruch hin zulässig.

Da ich nachweislich rechtzeitig Einspruch erhoben habe, ist die Löschung meines Namens im Wählerverzeichnis der Stadt XXXXX weiterhin gesetzlich zulässig, und zwar bis zum 4. Tag vor der Wahl am 22.09., also bis zum 18.09.2013.

Da Sie vermutlich meine Argumentation für irrelevant halten, weil sie mit Ihrem politischen Weltbild nicht kompatibel ist, folgt nun meine Begründung samt Kopien amtlicher Dokumente, GG-Artikel und historischer Originaltexte als Urkundsbeweise.

Gründe, die meine Teilnahme an diesen Wahlen über meinen bloßen Wunsch hinaus verbieten:

1.
Ich habe mit Datum vom 28.03.2012 auch dem Landkreis XXXXX gegenüber meinen ausdrücklichen Willen bekundet, meine Geburtsrechte als indigene Bewohnerin und Eigentümerin dieses Landes selbst wahrzunehmen. Daran hat sich nichts geändert. Daß ich dem einheimischen Volk angehöre, hat Herr XXXXX mir urkundlich bescheinigt, wie Sie der Anlage A entnehmen können.

2.
Ich bin keine Deutsche im Sinne von Art. 116 (1) GG, sondern Preußin im Sinne der in Art. 116 (1) GG erwähnten anderweitigen Regelungen, die gegenüber diesem Artikel ausdrücklich Vorbehalt haben. Das ist z.B. das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in seiner Fassung von 1913. Anbei finden Sie den Nachweis der Ableitung meiner beurkundeten deutschen Staatsangehörigkeit über die preußische Staatsangehörigkeit meines Großvaters, Jahrgang 1906, samt Kopien aller relevanten Geburtsurkunden (Anlagen B1, B2, B3).

Als Abkömmling eines Preußen, dem „zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen […] Gründen entzogen worden ist“ (durch Hitlers Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 05.02.1934) bin ich „auf Antrag wieder einzubürgern“ bzw. gelte „als nicht ausgebürgert, sofern [ich] nach dem 8. Mai 1945 [meinen] Wohnsitz in Deutschland genommen [habe] und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht [habe].“ (Art. 116 (2) GG, Anlage C)

Daß ich meinen Wohnsitz in XXXXX und damit in Deutschland genommen habe, wurde ja bereits mündlich von Ihnen anerkannt. Und ich bringe hiermit noch einmal ganz ausdrücklich meinen Willen zum Ausdruck, daß ich als Preußin durch Abstammung als nicht ausgebürgert gelten möchte.

Das Argument, der Staat Preußen sei 1947 aufgelöst worden, greift im Fall der neuen Bundesländer übrigens nicht, da der Ministerrat der UdSSR diese Verfügung 1955 für die ehemalige russische Besatzungszone außer Kraft gesetzt hat (Anlage G).

Damit ist der Staat Preußen auf dem durch die neuen Bundesländer verwalteten Gebiet als eigenständiges Völkerrechtssubjekt bis heute nicht erloschen, sondern potentiell vorhanden, und die per Abstammung erworbene preußische Staatsangehörigkeit weiterhin relevant, egal wie angestrengt die bundesdeutschen Behörden dies zu ignorieren versuchen.

3.
Das Deutsche Volk des Grundgesetzes ist laut Art. 1 (2) GG eine Bekenntnisgemeinschaft. Ich lehne dieses Bekenntnis ab (siehe Anlage E) und kann schon aus diesem Grunde nicht wahlberechtigt sein.

Liebe XXXXX XXXXX, ich belege Ihnen mit den Anlagen zu diesem Schreiben urkundlich, daß ich:

– durch Geburt Trägerin aller Hoheitsrechte in diesem Land bin
(Anlage A, Staatsangehörigkeitsausweis)
– die preußische Staatsangehörigkeit durch Abstammung erworben habe
(Anlagen B1/B2/B3, Geburtsurkunden)
– gemäß Art 116 (2) GG als nicht ausgebürgert gelte
(Anlage C, Art. 116 Grundgesetz)
– nicht zur Bekenntnisgemeinschaft des Deutschen Volkes gemäß GG gehöre
(Anlage D, Art. 1 Grundgesetz, Anlage E, Heimatbekenntis)

Da Sie diese Sachverhalte vermutlich nicht widerlegen können, gibt es für Sie keinen gesetzlichen Grund, mich weiterhin gegen meinen Willen als Wahlberechtigte für die Bundestagswahlen zu behandeln, und Sie sind gesetzlich verpflichtet, mich auf meinen rechtzeitigen Einspruch vom 29.08.2013 hin wegen fehlender Voraussetzungen für die Wahlberechtigung aus dem Wählerverzeichnis zu löschen, bevor es am 18.09.2013 abgeschlossen wird.

Ich erwarte Ihre schriftliche Bestätigung, daß mein Name aus dem Wählerverzeichnis gelöscht wurde.

XXXXX XXXXX

Anlagen:
Anlagen A-G

Staatsangehörigkeitsausweis entspricht dem Live Birth Certificate

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Ich denke, es kann momentan als gesichert gelten, daß in Deutschland der Staatsangehörigkeitsausweis in seiner Wirkung dem Live Birth Certificate des angelsächsischen Rechtskreises entspricht, was die Beurkundung der Geburtsrechte anbelangt.

In den angelsächsisch geprägten Ländern gilt das von den Eltern unterschriebene Live Birth Certificate (bei uns: Geburtsanzeige o.ä.) als Urkunde der Staatsangehörigkeit im Sinne von Zugehörigkeit zum Land. Das staatliche Birth Certificate ist dann schon ein urkundliches Derivat daraus, das den Anspruch des Menschen gegen den Staat darstellt, ein Treuhandzertifikat, ein Anteilsschein gewissermaßen. Niemand bekommt in diesen Ländern einen Paß mit der eingetragenen Staatsangehörigkeit des Landes, wenn er sie nicht nachgewiesen hat. Daher gelten so gut wie überall auf der Welt Reisepässe als Staatsangehörigkeitsnachweis.

In Deutschland nicht.

Bei uns hat die Geburtsanzeige nicht einmal den Status einer Urkunde. Es ist nur ein „Dokument“, für das sich üblicherweise nie wieder jemand wirklich interessiert. Weder die Geburtsanzeige noch die Geburtsurkunde noch der Personalausweis noch der Reisepaß gelten für einen geborenen Deutschen als Nachweise der deutschen Staatsangehörigkeit. Einzig und allein der Staatsangehörigkeitsausweis, der „gelbe Schein“ gilt als Nachweis. Und den muß man extra beantragen und mühselig über die väterliche Linie bis mindestens 1913  nachweisen, daß die Vorväter Deutsche waren. Sonst gibt es nix Staatsangehörigkeitsnachweis. Warum wohl?

Weil an diesem gelben Schein unsichtbar die Geburtsrechte dranhängen, die höchsten Hoheitsrechte in diesem Land. Und damit entspricht er z.B. dem kanadischen, US-amerikanischen und britischen Live Birth Certificate.

HA!!! Wahlbenachrichtigung im Briefkasten – darauf habe ich gewartet!

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An die bundesdeutsche Verwaltung der
Stadt XXXXX

XXXXX, 29.08.2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute hatte ich eine Wahlbenachrichtigung im Briefkasten, ausgestellt auf meinen Namen. Mir wird mitgeteilt, daß ich im Wählerverzeichnis für die Wahlen zum Deutschen Bundestag eingetragen bin.

Es handelt sich hier ganz offenbar um einen Irrtum. Ich bin keine Bundesbürgerin und kann daher auch nicht an den Wahlen zum Bundestag teilnehmen. Ich bin deutsche Staatsangehörige nach RuStaG von 1913, bescheinigt von der Staatsangehörigkeitsbehörde des bundesdeutschen Landkreises XXXXX, unterschrieben von Landrat XXXXX XXXXX, apostilliert für den internationalen Rechtsverkehr vom Ministerium des Inneren des bundesdeutschen Landes XXXXX und mehrfach beglaubigt kopiert von Ihrer Mitarbeiterin Frau XXXXX.

Mein Großvater XXXXX XXXXX ist 1906 in XXXXX geboren und hatte die preußische Staatsangehörigkeit, die ich als sein direkter Abkömmling in väterlicher Linie geerbt habe und die laut UNO-Menschenrechtskonvention (zu der sich die Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., und ihr „Deutsches Volk“ bekennen) mir nicht entzogen werden darf.

Da der preußische Staat seit der Niederlage des nationalsozialistischen Dritten Reichs 1945 völkerrechtlichen Anspruch auf Rückgabe seiner von den Nazis okkupierten Souveränitätsrechte und auf Wiederherstellung seiner staatlichen Ordnung hat, ihm dies aber bis heute durch systematische Täuschung und Behinderung seiner Staatsangehörigen vorenthalten wird, übe ich meine per Geburt erworbenen Hoheitsrechte als indigene Angehörige des preußischen Staatsvolkes bis auf weiteres selbst aus.

Ich bin nicht bereit, diese Hoheitsrechte an die Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., abzutreten.

Ich besitze nachweislich keinen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., habe mit Datum vom 28.03.2012 ebenso nachweislich alle unwissentlich eingegangenen Vertragsverhältnisse mit der Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt und zum Widerspruch aufgefordert – unter anderem auch die sich zur Bundesrepublik bekennende Verwaltung der Stadt XXXXX. Es wurde kein Widerspruch erhoben, von keiner der angeschriebenen bundesdeutschen und alliierten Behörden, auch nicht von der bundesdeutschen Verwaltung der Stadt XXXXX.

Angesichts dieser Tatsachen fordere ich Sie auf,

– meine Darstellung entweder umgehend mit – eines Rechtsstaats würdigen -Beweisen zu widerlegen oder aber
– mich umgehend aus dem Wählerverzeichnis für die Wahlen zum Deutschen Bundestag zu löschen und mir dies schriftlich zu bestätigen.

XXXXX aus der Familie XXXXX von XXXXX                     Unterschrift und Identität
rechtsgeschäftlich handelnd als                                         beglaubigt
XXXXX XXXXX (in propria persona)

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Bestätigung der Löschung aus dem Wählerverzeichnis der Stadt XXXXX für die Wahlen zum Deutschen Bundestag

Hiermit wird bestätigt, daß die Rechtsperson XXXXX XXXXX mit Wohnsitz in XXXXX auf eigenen, schriftlich geäußerten und öffentlich beglaubigten Wunsch aus dem Wählerverzeichnis der Stadt XXXXX für die Wahlen zum Deutschen Bundestag gelöscht wurde.

Ihre Stimme wird in keiner Weise bei den Wahlergebnissen der Stadt XXXXX Berücksichtigung finden, weder direkt noch indirekt. Dies wird hiermit verantwortlich versichert.

Die Wahlbenachrichtigung wurde hier und heute zurückgegeben und der Empfang wird hiermit quittiert.

Unterschrift                        Datum                                     Stempel
handelnd für die
Stadtverwaltung XXXXX

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Löschungsbestätigung verweigert

Unterschrift Datum Stempel
handelnd für die
Stadtverwaltung XXXXX

Natürliche Person, juristische Person und Rechtstitel

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Hab ich hier gefunden bei Recherchen zur Rechtsform Gesellschaft bürgerlichen Rechts:

„Nichts spricht dafür, daß der deutsche Gesetzgeber den Begriff der natürlichen Person anders als im traditionellen Sinne zur Unterscheidung von der juristischen Person verwandt haben könnte.“

Und dann folgt folgende abstruse Aussage:

„Unter „natürliche Person“ im Sinne von § 1 Abs. 1 VerbrKrG ist auch eine gesellschaftsrechtlich verbundene Gruppe von natürlichen Personen zu verstehen. … Eine GbR, zu der sich mehrere natürliche Personen zusammengeschlossen
haben, ist keine juristische Person.“

Gut, das alles nur im Sinne des damals noch geltenden Verbraucherkreditgesetzes. Aber es wird auf den „traditionellen Sinn“ des Begriffes „natürliche Person“ verwiesen, der nun mal darin bestünde, einen Unterschied zur „juristischen Person“ zu machen.

Noch mal zum Klarstellen:

1. Die natürliche Person ist nach bundesdeutscher Rechtsprechung nur ein Begriff zur Unterscheidung einer von einem einzelnen Menschen verkörperten rechtsfähigen Person von einer anderen rechtsfähigen Person, die durch Zusammenschluß mehrerer rechtsfähiger Personen neu entsteht.

(Alle Einzelpersonen sind demnach natürliche Personen, deren allgemeine Rechtsfähigkeit nach BGB §1 gewissermaßen als leeres Blatt betrachtet wird, als noch nicht definierte und insofern nur potentielle Rechtsfähigkeit, nicht etwa als die ursprünglich gemeinte, bei Geburt bereits tatsächlich bestehende, uneingeschränkte und daher allumfassende Rechtsfähigkeit.
Die gesamte bundesdeutsche Justiz faßt das also „traditionell“ so auf. Und woher stammt diese Tradition? Diese Rechtlosigkeit bei Geburt, die nur durch urkundlich verliehene Rechtstitel überwunden werden kann? Wer hat sie begründet, diese Tradition der Rechtlosigkeit?
Nun, diejenigen, die den Menschen durch den „Neuaufbau des Reichs“ die auf das Land bezogene Heimatangehörigkeit weggenommen haben und durch rein administrative, nicht an das Land, sondern an eine juristische Person gebundene Angehörigkeit ersetzten. Nazi-Tradition also.)

2. Ein Zusammenschluß von beliebigen rechtsfähigen Personen zu einer Gesellschaft ohne eigene oder mit nur eingeschränkter Rechtsfähigkeit ist keine juristische Person (sogar wenn alle beteiligten Personen selbst juristische Personen sind!), sondern nur eine Personengesellschaft. Eine Personengesellschaft, die nur aus „natürlichen Personen“ besteht, gilt dagegen selbst als eine natürliche Person (!!!) – jedenfalls im Sinne des früheren Verbraucherkreditgesetzes. ^^

3. Ein Zusammenschluß von beliebigen rechtsfähigen Personen zur einer Gesellschaft mit voller Rechtsfähigkeit ist eine juristische Person.

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Daraus ergibt sich: Ein Mensch kann per definitionem keine juristische Person sein und auch nicht als juristische Person handeln. Er kann nur für eine juristische Person handeln, und zwar auf Grund eines ihm von dieser juristischen Person zur Verfügung gestellten Rechtstitels.

Auf der Suche nach einer Definition für Rechtstitel bin ich witzigerweise bei mir selbst fündig geworden:

„Ein Rechtstitel begründet bestimmte Rechte und Pflichten. Er kann sich aus einem Gesetz, einem speziellen Rechtsakt oder aus Gewohnheitsrecht ergeben.“

Warum reite ich darauf herum? Weil weit verbreitet behauptet wird, der Mensch werde stillschweigend „zur juristischen Person gemacht“ oder „als juristische Person behandelt“.  Nein, er wird behandelt, als ob er selbstverständlich unter einem ihm zugeordneten Rechtstitel einer juristischen Person handeln würde. Eben jener title, von dem der kanadische Freeman Dean Clifford nicht müde wird zu reden. Zitat: „It’s all about title.“

Der Trick besteht darin, daß sie so tun, als habe man auch gar keine anderen Titel als solche öffentlich-rechtlich zugestandenen und nach Belieben aufgerufenen Rechtstitel zur Verfügung: Man heißt dann Zwangsmitglied aller möglichen „öffentlich-rechtlichen“ Körperschaften, Personensorgeberechtigter (ich hasse dieses Wort!!!), Steuerpflichtiger, Antragsteller, Betroffener, Beschuldigter, Halter, Versicherungsnehmer, Anspruchsberechtigter, Kunde, Verbraucher, Marktteilnehmer, Steuerzahler, blablabla …

Jedes einzelne dieser Schilder wird einem nach Belieben der Behörden gewissermaßen willkürlich an die Stirn geklebt und man hat sich dann im Rahmen des mit dem gerade angeklebten Rechtstitel verbundenen Pflichtenkatalogs zu verhalten – Rechte werden ja damit grundsätzlich eher eingeschränkt als eingeräumt. Je „besonderer“, desto eingeschränkter.

Man wird von Kindheit an darauf dressiert, daß andere sagen, was man gerade darstellt, welchen Hut man gerade aufhat, welche Rolle man spielt, welcher Zettel einem gerade an der Stirn klebt und an welche Vorschriften man sich deswegen gerade zu halten hat.

Hallo! ICH bestimme, welche Rechtstitel ich haben will und unter welchem ich auftrete! Ich kann nachweisen, ich bin als Souverän dieses Landes geboren. Ich sage, dieses Land ist so souverän wie ich es beschließe, egal, welchen Stand es wann schon einmal hatte. Ich sage, ich organisiere mich freiwillig mit anderen Souveränen dieses Landes. Wir geben diesem Land den Namen, der uns paßt, und die Rechte, die wir zu vergeben haben und ihm geben wollen.

Wir können als natürliche Personen mit nur durch unsere eigene Einsicht in die Notwendigkeit eingeschränkten Rechten handeln. Wir sagen, welchen diese Rechte einschränkenden Rechtstitel wir zu welchen Bedingungen annehmen und wann wir in der von diesem Rechtstitel verliehenen Eigenschaft auftreten.

Wenn wir sagen, der Freistaat Preußen ist souverän, sobald und solange er seinen eigenen Angehörigkeitstitel  zu verleihen hat, dann ist das so. Heimat gibt mehr als sie fordert, daran erkennt man sie. Ohne Heimat keine Identität. Und ohne Identität keine Rechte. Logisch.

Freistaat Preußen – souveräner Staat oder nicht?

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Hat Preußen 1918 seine legitime Souveränität als Staat verloren? Da dies eine recht wichtige und vor allem strittige Frage zu sein scheint, hier meine Überlegungen dazu.

Ein König ist legitimer Souverän des Landes, solange die angestammten Bewohner dieses Landes ihn als Träger ihrer Souveränität betrachten. Verzichtet der König durch Abdankung auf seinen Status als Souverän des Landes und wünscht das Volk des Landes keinen König mehr, geht die Souveränität zurück an das Volk des Landes. Soweit, so logisch.

Wilhelm II. dankte im November 1918 sowohl als Kaiser als auch als König von Preußen ab. Der Waffenstillstand am Ende des I. Weltkriegs kam erst zustande, nachdem die deutschen Verhandlungsführer den Amerikanern auf deren ausdrückliche Forderung hin die Umwandlung des Deutschen Reichs von einem losen Staatenbund in einen demokratischen (i.e. leicht manipulierbaren) Staat zusicherten. Die Weimarer Republik war also ein vom Ausland unter Androhung militärischer Gewalt erzwungener Wechsel der Staatsform in Deutschland.

Bis dahin hatten die verschiedenen deutschen Staaten volle Souveränität, die sich u.a. in ihrem völlig freien Entschluß äußerte, Glied des Deutschen Reichs sein zu wollen, – und in der Tatsache, daß sie eine eigene Staatsangehörigkeit zu vergeben hatten!

Mit der Weimarer Republik waren die souveränen deutschen Staaten keine Bundesstaaten mehr, sondern „Reichsländer“ des von den Alliierten weiterhin besetzten Staates Deutschen Reichs, der „vertragsgemäß“ hemmungslos geplündert, ausgesaugt und enteignet wurde. Besatzungstruppen standen im Land, immer wieder wurde mit militärischer Gewalt gedroht, sollten die „vertraglichen Verpflichtungen“ nicht eingehalten werden.

Aber: Die Wahlen zur Nationalversammlung, welche zur Weimarer Republik führten, waren allgemeine, reichsweite Wahlen mit 83% Beteiligung. Die Deutschen wählten ihre Vertreter in die Nationalversammlung, welche über die künftige Staatsform entscheiden würden. Das war gewissermaßen eine Volksabstimmung. Und über die Verfassung zur Weimarer Republik fand dann ebenfalls eine allgemeine, reichsweite Volksabstimmung statt.

Daraus folgt: Sowohl die Weimarer Nationalversammlung als auch deren Entscheidung, d.h. die Weimarer Verfassung, waren von den Deutschen zweifelsfrei demokratisch legitimiert – Alliiertenforderung hin oder her. Die Deutschen wollten eine demokratische Republik und keinen König oder Kaiser mehr, Propaganda hin oder her.

Und nun zur entscheidenden Frage: Hatten die deutschen Einzelstaaten in der Weimarer Republik ihre Einzelstaatlichkeit verloren?

Auch die heutigen Bundesländer haben ihre eigenen Verfassungen. Sie werden „teilsouveräne Gliedstaaten“ genannt. Wodurch unterscheidet sich ein teilsouveräner Gliedstaat von einem vollsouveränen Gliedstaat? Laut Wikipedia entscheidet sich das nicht an der Frage der Staatsangehörigkeit, sondern an der Frage, wer die höchste Macht im Staat ausübt.

Wenn Bundesrecht oder Reichsrecht Landesrecht bricht, handelt es sich daher um Teilsouveränität. Für Brandenburg ist der Fall also sonnenklar. Brandenburg darf nur, was Grundgesetz und Bundesgesetze erlauben. Und der Freistaat Preußen? Wer hatte im Freistaat Preußen die höchste Gewalt? Preußische oder Reichsbeamte? Oder gar die alliierten Vormunde Deutschlands („Völkerbund“), die dem Deutschen Reich die politische und militärische Freiheit eines souveränen Staates vorenthielten?

Geschaffen wurde der Freistaat Preußen jedenfalls als „völlig demokratischer Bestandteil der einheitlichen Volksrepublik“ (Manifest des Vollzugsrates der Arbeiter- und Soldatenräte Groß-Berlin vom 12.11.1918). Der Vollzugsrat übernahm kommissarisch die Regierung und verfügte die Abhaltung von Wahlen zur verfassunggebenden Landesversammlung. Diese wiederum verfügte die Übertragung der bisherigen königlichen Staatsgewalt auf das Staatsministerium.

„Tatsächlich fasste die Landesversammlung im Dezember 1919 mit 210 gegen 32 Stimmen den Beschluss: „Als das größte der deutschen Länder erblickt Preußen seine Pflicht darin, zunächst den Versuch zu machen, ob sich nicht bereits jetzt die Schaffung eines deutschen Einheitsstaates erreichen lässt.““

Aber dieser preußische Ansatz zum „deutschen Einheitsstaat“ scheiterte. Der deutsche Einheitsstaat mit geringer Bedeutung der Länder war in der Weimarer Republik nicht gewollt! Dadurch wurde die Verabschiedung einer eigenen Verfassung, die Schaffung einer eigenen, rein preußischen Staatlichkeit unverzichtbar. Die Entscheidung über die Staatsform Preußens fiel zugunsten einer streng parlamentarischen Republik ohne Staatspräsident, um Konflikte zwischen einem solchen und dem Reichspräsidenten gar nicht erst zu ermöglichen.

Preußen hatte zwar weiterhin eine eigene Staatsangehörigkeit zu vergeben, aber Steuer-, Sozial-, Kriegs- und Infrastrukturfragen wurden seit Annahme der Weimarer Verfassung auf Reichsebene entschieden. Wenn ein Staat aber über die Verwendung seiner Steuereinnahmen und über Krieg oder Frieden nicht selbst entscheiden darf, dann kann man wohl kaum noch von einem völlig souveränen Staat sprechen.

Fazit, rein von den historisch verbürgten Fakten her:

Von 1871 bis 1918 war Preußen ein souveräner Staat (Monarchie) in einem souveränen Reich (Staatenbund) gewesen. Ab 1920 war es ein teilsouveräner Staat (Republik) in einem ebenfalls nur teilsouveränen Staat (Republik).

ABER:
Hätten sich die Preußen denn 1920 eine andere Verfassung gegeben, wenn das Deutsche Reich der Weimarer Republik nicht besetzt und von militärischer Gewalt bedroht gewesen wäre? Sie hätten sich doch z.B. für eine parlamentarische Monarchie entscheiden können?

Ist die Legitimität des Freistaates Preußen als Rechtsnachfolger des uneingeschränkt souveränen preußischen Staates dadurch in Frage gestellt, daß er o.g. Teile seiner Souveränität an das nur noch teilsouveräne Deutsche Reich der Weimarer Republik abgab?
Vermutlich eher dadurch, daß freie Wahlen keine freien Wahlen sein können, wenn ein Volk dabei mit dem Rücken an der Wand und der Völkerbund-Pistole auf der Brust steht, auf Gnade und Ungnade ausgeliefert. Das galt für die Preußen wohl fast noch mehr als für die Deutschen insgesamt.

Insofern war der „letzte Rechtsstand eigener Souveränität“ Preußens nicht der vom 18. Juli 1932, denn das war nun mal ganz klar keine wirkliche Souveränität, weder innen- noch außenpolitisch. Schon gar nicht kann man sich wohl auf zwei verschiedene Souveränitätsstände beziehen, die zeitlich nie gleichzeitig aktuell waren: einerseits der des Deutschen Reichs von 1871, andererseits der Preußens von 1932.

Tiks sagt, das ist egal, man kann sich ruhig auch auf Preußen von 1932 berufen. Eisenblatt sagt, nein, kann man nicht, weil man sonst die eingeschränkte Souveränität auch Preußens wieder mit im Sack hat.

Meine persönliche Schlußfolgerung aus den obigen Überlegungen:

Freistaat Preußen reloaded  wohl lieber nicht.

P.S.: Achtung, das ist noch nicht der Weisheit letzter Schluß, sondern nur das Ergebnis meiner heutigen dringlichsten Recherchen zum Thema!

Neue Fragen und Antworten zum Thema BRD und Deutsches Reich

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Frank hat sich wieder viel Arbeit gemacht. Die würdige ich, indem ich meine Antwort wieder in einem eigenen Blogeintrag veröffentliche:

„Eine Gebietskörperschaft (GK) wird vom herrschenden Staat oder per Staatsservitut erlassen.
Staatsservitut bedeutet, daß sich mehrere Staaten völkerrechtlich einigen, um Konflikte betreffs Gebiets- und Personalhoheit eines Territoriums zu vermeiden.“

Das ist unlogisch, finde ich. Ein Servitut ist eine Verpflichtung, eine Dienstbarkeit, vergleichbar etwa dem Wegerecht auf einem Grundstück, und Ergebnis einer völkerrechtlichen Vereinbarung zwischen – nominell – gleichberechtigten Staaten. Ein Staatsservitut wird nicht erlassen, sondern es wird vereinbart. Eine öffentlich-rechtliche Körperschaft dagegen wird geschaffen, indem ein entsprechendes Gesetz von der Hoheit ausübenden Macht erlassen wird. Sie wird nicht vereinbart, sondern ist Ergebnis der Ausübung höchster Macht im Land.

„Eine GK besteht aus einem Territorium und den darin existierenden Personen.“

Nein, sie besteht nur aus Personen in einem definierten Gebiet. Alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind ausdrücklich (zwangs-)mitgliedschaftlich organisierte Personenvereinigungen. Nur die Auswahl der hineingezwungenen Personen ist wahlweise an ein Gebiet gekoppelt oder an eine Eigenschaft der Person.

„Die Bundesrepublik Deutschland (BRD) ist nach eigener Definition eine Gebietskörperschaft (des öffentlichen Rechts) mit Staatseigenschaft.
Staatseigenschaft bedeutet, daß die BRD als GK zusätzlich auch das effektive Gewaltmonopol in ihrem Gebiet, die „normative Kraft des Faktischen“, innehat.“

Richtig, die K.d.ö.R. hat sich klammheimlich verselbständigt, mit der fadenscheinigen Begründung, sie und ihr Grundgesetz hätten sich ja so „bewährt“, daß man nicht einmal zu fragen brauche, ob sie vielleicht abgeschafft werden solle.

„Mit diesen drei Eigenschaften – Territorium, Bevölkerung und Gewaltmonopol –wird sie völkerrechtlich völlig korrekt als Staat anerkannt bzw. behandelt, da völkerrechtlich, außer dem Territorium und der Bevölkerung, ausschließlich das Gewaltmonopol einen Staat zum Staat macht, auch wenn er nicht souverän sein sollte.“

Bevölkerung ist nicht gleichbedeutend mit Staatsvolk! Bevölkerung kann alles mögliche sein: Freie, Tributpflichtige, kolonial Unterworfene, Sklaven, Leibeigene, Untertanen einer Staatsgewalt ausübenden Macht … etc. pp. Nur freie Bevölkerungen können Staatsvolk sein. Ein Staatsvolk trägt den Staat ohne Widerstand. Und das ist auch der Knackpunkt in Deutschland, wie schon Carlo Schmid sagte: Die Widerstandslosigkeit der Deutschen legitimierte und legitimiert bis heute alle Handlungen der Besatzungsmacht. Andererseits wird ja auch jeder aktive Widerstand medial, legislativ und judikativ marginalisiert. Von echter Widerstandslosigkeit kann zumindest heutzutage nicht mehr geredet werden. Die Schätzungen bezüglich der Stärke der „Reichsbewegung“ reichen von ein paar Zehntausend bis hoch zu 2 Millionen. Schwer zu sagen, was realistisch ist. Die Menschen, die Fragen stellen und wirklich wissen wollen, machen üblicherweise wohl bis zu 10% einer Bevölkerung aus. Angesichts der Informationsmöglichkeit Internet sind 2 Millionen verteilt über die Bundesländer also nicht soooo unrealistisch wie man zunächst vielleicht meinen würde.

Tatsache ist: Die Deutschen sehen sich auf Grund sorgfältiger Indoktrination seit 1990 als Staatsvolk eines deutschen Staates namens Bundesrepublik Deutschland. Das Thema Körperschaft betrachten sie als unwesentliches Verwaltungsblabla, und „Recht und Ordnung muß ja nun mal sein“.

Tatsache ist aber auch, daß dieses politische Selbstbild der Deutschen durch systematischen Lug und Trug, durch Geschichtsfälschung, Indoktrination, Gewalt und Gewaltandrohung erzeugt wurde. Man nennt das mindestens Nötigung, denke ich. Die „guten Sitten“ erfordern es aber, daß niemand sich an Vereinbarungen zu halten braucht, die er nicht eingegangen wäre, wenn er über alle wesentlichen rechtlichen Zusammenhänge und Folgen seiner Entscheidung vor seiner Zustimmung Bescheid gewusst hätte. Das ist minimalster gesunder Menschenverstand, instinktives Rechtsempfinden: Lüge verpflichtet niemanden. Lüge berechtigt zu nichts. Abgenötigte oder erschlichene Zugeständnisse sind ungültig. Wenn ich angelogen werde, damit ich mit etwas einverstanden bin, dann gilt mein Einverständnis nicht mehr, wenn die Wahrheit herauskommt und ich meine Meinung angesichts dieser neuen Informationen ändere. Empfindet das irgendwer anders? Bitte bei mir melden, danke.

Kurz: Wenn die Deutschen offiziell mit den nachweislich tatsächlichen geschichtlichen Zusammenhängen seit 1870 bekannt gemacht werden, wenn all die Lügen über sie als Volk und über ihre Geschichte aufgedeckt und richtiggestellt werden und sie dann immer noch sagen, ja, wir sind das Staatsvolk dieser Körperschaft Bundesrepublik Deutschland und das ist auch gut so – dann sei es so. Aber solange die Deutschen ihr politisches Selbstverständnis auf Grund systematischer Falschinformation bilden, kann niemand sie rechtlich daran gebunden halten.

„Der bis zum 8.5.1945 auf deutschem Gebiet herrschende Staat Deutsches Reich (DR) ist niemals aufgelöst worden …“

Das Deutsche Reich war kein Staat, sondern ein Bund. Es hatte weder eigenes Staatsvolk noch eigenes Staatsterritorium und auch keine eigene Staatsgewalt. Es war ein Bund von Staaten, ein Verband zur gegenseitigen Unterstützung, ein „Bruderbund“ sozusagen, der für alle anderen Nationen zum Beitritt offen war. Er vertrat seine Bundesstaaten nach außen, verpflichtete sie zu gegenseitiger Hilfe gegenüber dem Ausland. Als solcher war er ein Völkerrechtssubjekt, das nur von seinen Bundesstaaten „aufgelöst“ werden konnte, indem es wieder in viele kleinere, schwächere Völkerrechtssubjekte zerfallen wäre.

„und existiert de jure noch als Völkerrechtssubjekt (VRS) fort. Da das DR nach dem 8.5.1945 nicht mehr das Gewaltmonopol innehat, ist es völkerrechtlich kein Staat mehr.“

Es hatte gar kein Gewaltmonopol nach innen, weil es eben gar kein Staat war. Erst ab 1918 wurde dieser Charakter des Reiches unter äußerem Druck verändert, pervertiert, um den Interessen des internationalen Finanzkapitals unterworfen zu werden. Man vergleiche die Verfassungen von 1871 und 1918.

„(Frage: War die BRD zu diesem Zeitpunkt eigentlich noch eine Gebietskörperschaft oder nur noch eine Körperschaft, grob vereinfacht vergleichbar mit einem Verein?)“

Sie ist zu keinem Zeitpunkt keine K.d.ö.R. gewesen. Es hätte eines neuen Gesetzes bedurft, um sie als Körperschaft, die per Gesetz, also Hoheitsakt, geschaffen wurde, aufzulösen und damit abzuschaffen. Ein Verein ist eine Körperschaft des privaten Rechts und sollte – rein logisch – keine öffentlich-rechtlichen Aufgaben wahrnehmen können. Aber logisch ist ja vieles nicht in der Bunten Republik.

„Weder eine Verfassung noch die Organisation des VD wurde von der BRD ausgeführt. Statt dessen stellte sie sich selbst mit ihren Parteien 1992 zur Wahl und wurde mit über 50-prozentiger Wahlbeteiligung als Verwalter im Sinne des Grundgesetz (GG) Artikel 133 auf ihrem definierten Territorium bestätigt und legitimiert.“

Soweit richtig, denke ich. Nur die rechtliche Verbindlichkeit der eindeutig erschlichenen Legitimation halte ich für zweifelhaft – s.o.

„Das VD ist noch nicht einmal ein VRS, da nie gegründet, organisiert und de facto existent gewesen.“

???

Das „vereinte Deutschland“ des 2+4-Vertrags ist jenes Völkerrechtssubjekt, mit dem die über 50 Länder, die diesem Völkerrechtssubjekt ab 01.09.1939 den Krieg erklärt haben (es war ja nicht etwa anders herum!), einen Friedensvertrag schließen könnten. Es entstand 1871 durch Annahme einer entsprechenden Verfassung durch die damaligen anerkannten Souveräne, i.e. den deutschen Hochadel, heißt seitdem Deutsches Reich und war selbst – ich wiederhole mich – kein Staat. Ab 1918 wurde an ihm unter gezielter ausländischer Einflußnahme (einschließlich Erpressung) innenpolitisch herumgedoktert, so daß es selbst zum Staat und schließlich – wie vom Ausland gewünscht – zur Diktatur wurde. Das „vereinte Deutschland“ laut 2+4-Vertrag ist immer noch so eine Herumdokter-Variante der Alliierten. Niemand war von deutscher Seite legitimiert, den Gebietsabtrennungen seit 1918 zuzustimmen.

Das ist hart für die Polen, aber das Thema muß noch mal auf den Tisch, wenn es völkerrechtlich wirklich verbindlich sein soll. Unrecht kann nicht Gewohnheitsrecht werden. Die Polen (und Russen) haben mit den Ostdeutschen (und Ukrainern!!!) furchtbarst Schindluder getrieben im allgemeinen europäischen Extremnationalismuswahn der ersten gut vierzig Jahre des 20. Jahrhunderts. Das moralisch verwerflich konnotierte Konzept der „ethnische Säuberungen“ gab es damals noch nicht, aber gemacht haben sie es alle, bis runter in die Türkei (Stichwort Armenien). Die Polen haben als Völkerrechtssubjekt ein Anrecht auf einen eigenen Staat, wenn sie denn einen haben wollen. Aber das muß auf gleicher Augenhöhe verhandelt werden, nicht mit der Pistole an der Schläfe, weder bei der einen noch der anderen Verhandlungspartei.

„Zum 30.11.2007 wurde die BRD als GK auf dem von ihr verwalteten Territorium im Rahmen des Artikel 4 des Bundesbereinigungsgesetzes der Justiz wieder als GK mit definierten hoheitlichen Rechten laut GG Artikel 73 – 75 neu erlassen und die Personen wieder Zwangsmitglieder der GK.“

??? Versteh ich wieder nicht. Alle Personen auf dem von der BRD beherrschten Gebiet waren die ganze Zeit körperschaftliche Zwangsmitglieder und die BRD nie was anderes als eine K.d.ö.R., welche nur nach dem – angeblichen – Wegfall des Besatzungsrechts kein deutsches Recht mehr über sich kennen will, sondern behauptet, ihre Körperschaftsverfassung (=Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland) sei deutsches Recht. Sie setzt das mit Gewalt durch, sicher. Und damit ist es geltendes Recht, staatliches Faustrecht sozusagen. Aber nicht deutsches Recht (das wäre der deutsche Rechtsstaat), sondern bundesdeutsches, allein durch Gewalt legitimiert, nicht durch freie (und wahrheitsgemäß informierte) Entscheidung des Volkes, von dem es laut GG angeblich seine Staatsgewalt ableitet. Es ist bundesdeutsches Recht des bundesdeutschen Machtstaats.

„GG 73 – 75 sowie alle darauf basierenden und von ihnen abgeleiteten Normen sind geltende Gesetze und hoheitliches Recht.“

Hoheitlich als höchste Macht aufgrund von Lüge und Gewalt. D’accord. Aber nicht hoheitlich als höchste Macht durch freien Willen freier entscheidender Souveräne. Entscheidung ist nur frei, wenn sie auf wahrheitsgemäßer Information basiert.

„Da die Eigentümer Deutschlands, das Volk, die BRD als staatlichen Verwalter in ihrer Mehrheit gewählt haben, sind alle darüber hinaus gehenden Gesetze diesen freiwillig unterworfenes Recht.“

Das ist eine sehr wichtige Frage, die ich schon vor vielen Monaten hier gestellt habe: Wem gehört das Land? Dem Volk, das daraus hervorgeht und darauf lebt, oder dem Staat, der es unterworfen hat? Wer Eigentümer ist, hat volle Informations- und Entscheidungsfreiheit hinsichtlich seines Eigentums. Haben die Deutschen volle Informations- und Entscheidungsfreiheit über ihr Land? Wohl kaum. Also können sie auch nicht Eigentümer sein.

„Damit ist das GG in seiner jeweils aktuellen Gesamtheit, die bindende oberste Rechtsnorm.“

Keineswegs, Euer Ehren. Höchstens auf dem Papier, und Papier ist geduldig. Wenn sich eine Vertragsseite nicht an die Vertragsbedingungen hält, kann sie dann von der anderen Vertragsseite Einhaltung dieser selben Vertragsbedingungen verlangen? Das ist wieder elementarstes Rechtsverständnis, das sich aus dem naturgesetzlichen Gleichgewichtsprinzip der Energien ableitet. Wenn die Bundesrepublik sich an das Grundgesetz hält, kann sie dasselbe auch von den Menschen verlangen, die auf Grund dieses Grundgesetzes ihre rechtmäßige Gewaltausübung anerkennen sollen. Wenn sie sich selbst nicht an das Grundgesetz hält (–> http://www.grundrechtepartei.de ist da eine wahre Fundgrube!), dann kann sie auch nicht von Menschen verlangen, sich daran zu halten! Wer selbst unrecht tut, kann nicht verlangen, daß ihm recht getan werde.

Unrecht kann nur mit Gewalt herrschen. Unrecht Recht zu nennen, ist Lüge, ist eine fundamentale Unwahrheit wie die Aussage, der Apfel fällt vom Baum aus nach oben.

„Die BRD ist aufgrund des nach wie vor herrschenden Gewaltmonopols der einzige völkerrechtlich als solcher anerkannte existierende Staat auf diesem Territorium des deutschen Bodens.“

Unterschrieben. Das Problem ist nur, es ist nicht der einzige völkerrechtlich existente deutsche Staat, da in Gemeinden und Landkreisen die staatlichen Strukturen der vorigen Staaten weiterexistieren. Auch im Völkerrecht muß gewaltsam oder betrügerisch etabliertes Unrecht am Ende dem gewaltlosen, ehrlichen Recht weichen. Die BRD hat die Macht, aber nicht das Recht auf ihrer Seite. Die normative Kraft des Faktischen, aber nicht die Kraft des Wahren, Redlichen und Guten.

„Die Personen sind zwangsweise Angehörige des völkerrechtlich anerkannten Staates BRD.“

Staatsangehörige haben nur Ansprüche an den Staat. Nur Staatsbürger haben auch Pflichten dem Staat gegenüber. Wenn wir Staatsangehörige natürlich umdefinieren zu „Untertan“ oder  „Zwangsmitglied“ oder „Leibeigener“, dann wird deine Aussage richtig. Aber nur dann.

„… haben wir uns seit 1992 die BRD als obersten Rechtsverwalter gewählt und uns seinen Normen unwissend, aber freiwillig unterworfen.“

Freier Wille setzt Informationsfreiheit voraus. Sonst werden keine freien Entscheidungen getroffen, sondern es wird manipuliert oder gar betrogen. Das Internet ist ein neuer Faktor, dessen Wirkung sich aber mehr und mehr entfaltet. Der Anteil von Menschen, die nicht nur hinter die Kulissen schauen wollen, sondern auch können, wird immer größer.

Ich habe mich nicht freiwillig unterworfen, ich wurde belogen und genötigt, mich zu unterwerfen. Ich kenne jetzt Wahrheiten, die man mir vorenthalten hat. Und in freier Willensausübung entscheide ich: Ich unterwerfe mich nur noch unfreiwillig.

Bekenntnis (Entwurf)

Standard

Hiermit bekenne ich mich zu dem unverletzlichen und unveräußerlichen Recht einer jeden Gemeinschaft von Lebewesen, die Grundlagen ihrer Gemeinschaft, also ihre Sitten und Gebräuche, ohne jede Bevormundung von außen nach eigenem Gutdünken festzulegen und nach eigenem Bedarf zu verändern. Das gilt ausdrücklich nicht nur für Menschen.

Ich bekenne mich überdies zu den Sitten und Gebräuchen meiner deutschen und slawischen Vorfahren, die seit vielen Generationen XXXXX waren und sind.

Ich bekenne mich außerdem zu meiner Heimat, die in väterlicher Linie dem XXXXXischen Distrikt des Königreichs XXXXX und in mütterlicher Linie der nördlichen XXXXX entspricht.

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Das Bekenntnis zu den (gemäß UN- und EU-Konvention gesetzlich beliebig einschränkbaren) Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft lehne ich hiermit ausdrücklich und aus ganzem Herzen ab.

Damit gehöre ich nicht zur Bekenntnisgemeinschaft des Deutschen Volkes gemäß Präambel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R..

Damit gilt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., für mich nicht.

Damit gelten auch sämtliche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., für mich nicht, da ich als originäre Trägerin von Hoheitsrechten der, solche Hoheitsrechte für andere Deutsche ausübenden, Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., übergeordnet bin.

Ich unterliege nicht der Jurisdiktion der Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., und de jure auch nicht ihrer Herrschaftsgewalt, da ich weder ihrem Deutschen Volk angehöre noch Landesfremde bin. Ich bin ihr im Rang zwar übergeordnet, aber nicht ihre Vorgesetzte. Ich bin gewissermaßen Oberhaupt eines Nachbarstaates auf demselben Territorium und mit dem entsprechenden Respekt zu behandeln.

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Die Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., darf mir ihrem eigenen Grundgesetz (Art. 33 Abschnitt (3) Satz 2) zufolge keinen Nachteil aus meiner Nichtzugehörigkeit zum Menschenrechtsbekenntnis des Deutschen Volkes erwachsen lassen.

Durch nachgewiesene und offiziell beurkundete deutsche Abstammung bin und bleibe ich von Geburt an Trägerin der originären Hoheitsrechte auf dem Territorium des deutschen Volkes.

Diese Hoheitsrechte kann ich als Trägerin der Souveränität des deutschen Volkes seit Inkrafttreten des 2+4-Vertrages von 1990 in freier Entscheidung einem beliebigen deutschen Staat übertragen.

Einen solchen deutschen Staat mit eigener Verfassung zu schaffen bzw. zu reaktivieren, haben die Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., und die Deutsche Demokratische Republik sich im 2+4-Vertrag von 1990 verpflichtet.

Die Deutsche Demokratische Republik wurde aufgelöst. Ihre Staatsangehörigen wurden in die Bekenntnisgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., übernommen. Der dieser Körperschaft übergeordnete deutsche Staat wurde nicht reaktiviert, die Körperschaft nicht aufgelöst. Intern bezeichnet die Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., sich heute als „Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Staatsqualität“. Das Kind (K.d.ö.R.) hat sich damit zu seiner eigenen Mutter (Staat) erklärt.

Die Angehörigen der Bekenntnisgemeinschaft Deutsches Volk haben seit 1990 ihre originären deutschen Hoheitsrechte der Bundesrepublik Deutschland, K.d.ö.R., übertragen und sich deren körperschaftsinterner Jurisdiktion unterworfen.

Als ebensolche originäre Trägerin der deutschen Hoheitsrechte steht es mir frei, dies gleichfalls zu tun, indem ich mich dieser Bekenntnisgemeinschaft anschließe. Es steht mir allerdings genauso frei, dies nicht zu tun.

Ich trete meine per Abstammung und Geburt erworbenen Hoheitsrechte auf deutschem Territorium an niemanden ab. Bis auf weiteres beanspruche ich ihre Ausübung in vollem Umfang selbst.

Aktueller Erkenntnisstand in Sachen Staatsgehörigkeitsurkunde

Standard

Nach prägnanter, einleuchtender Formulierung anderswo im Weltweiten (Danke, Volker!) stelle ich fest:

Die Staatsangehörigkeitsurkunde ist unser aktueller Heimatschein, da vom Landkreis bzw. der Gemeinde (Kommune) ausgestellt. Alle Gemeinden, alle Landkreise sind Repräsentanten des Völkerrechtssubjekts Deutschland. Sie dienen freiwillig der Bundesrepublik und deren Zielen (=nicht dem Wohl des deutschen Volkes), dabei aber (vermutlich) in Unkenntnis ihrer Wahlmöglichkeit: Sie könnten sich einem anderen Staat zuwenden.

Alle Deutschen ohne Staatsangehörigkeitsurkunde auf dem von der Bundesrepublik beherrschten Gebiet sind Staatenlose und BRD-Humankapital. Alle Deutschen mit Staatsangehörigkeitsurkunde, die sie wegen ihrer Abstammung bekommen haben, sind die Rechtsträger des Völkerrechtssubjekts Deutschland. Ihre Rechtstellung als Deutscher und Rechtsträger des Völkerrechtssubjekts Deutschland geht auch nach der BRD-Fassung des EGBGB (§5 Personalstatut, Abschnitt 1) vor alle anderen staatlichen oder ähnlichen Zugehörigkeiten (z.B. irgendwelche Zwangsmitgliedschaften und so ;)). Solche Leute müssen sich in ihren Gemeinden sammeln und in ihren Gemeinden im Wege von Kommunalwahlen die Vertretungsvollmacht (Bürgermeister) übernehmen.* Danach können sie die Gemeinde – per Federstrich – einer anderen politischen Ordnung unterstellen, vorzugsweise dem deutschen Recht vor der Weimarer Verfassung.

Die Geister streiten sich darüber, ob es besser ist, auf die Forderung der Alliierten nach Friedensvertrag nur mit Vertretern der Weimarer Republik einzugehen und sich zu diesem Zweck zu dieser zu bekennen und von den Russen schützen lassen (Variante Rüdiger Klasen mit Urkunde 146 bezüglich Verfassung von 1919 ohne Staatsangehörigkeitsurkunde), oder ob es besser ist, sich auch von dieser nicht frei gewählten politischen Ordnung zu distanzieren, weil sie bereits unter dem Druck und nach den Wünschen der Siegermächte zustande kam, und sich stattdessen direkt auf den letzten Rechtsstand des völlig souveränen Völkerrechtssubjekts zu retten (Variante Volker mit Staatsangehörigkeitsurkunde ohne Urkunde 146 bezüglich Verfassung von 1919 oder mit Urkunde 146, dann aber bezüglich der Verfassung von 1918) und von dort aus – nur mit ordentlicher Legitimation! – von souveränem Rechtsgrund aus souverän Recht den Wünschen des Souveräns anzupassen.

In jedem Fall muß man vor Ort eine lokale Basis aus urkundlich festgestellten deutschen Staatsangehörigen schaffen, die sich in einer Weise am Ort betätigen müssen, die den Einwohnern spürbar im Alltag nützlich ist und die so Vertrauen schafft. Agitieren bringt gar nichts. Heiße Luft ist schnell gemacht und schnell wieder weg. Können dagegen kann und muß bewiesen werden, und Gemeinsinn ebenfalls. Gemeinsam arbeiten, feiern und fair miteinander umgehen.

Das ist der Weg. Zuerst das Können zeigen, dann mit den Gedanken hausieren gehen.

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* Um wilden Gerüchten vorzubeugen: Ich bin mir bewußt, von den äußeren Umständen her prädestiniert für so eine Aufgabe zu erscheinen, und meinem dummen, kleinen Ego schwillt auch gleich mächtig der Kamm. 😉

Da ich aber nach fast einem halben Jahrhundert keinen Illusionen mehr erliege, was meine inneren Umstände angeht, betrachte ich die für diesen Job notwendige Selbstdisziplinierung bei mir als ein ziemlich aussichtsloses Unterfangen. Sprich, ich bin bestenfalls als Beisitzer des Bürgermeisters gut, wie schon mein Ururgroßvater hier am Ort. Solange ich mich nicht selbst zuverlässig und erfolgreich führen kann, komme ich in meinen Augen als Führungsperson nicht in Frage. Oder anders: Ich scheue die Verantwortung, weil ich zurecht fürchte, ihr nicht gerecht werden zu können. Aber: Wenn kein Besserer  da ist und eine große Chance verloren ginge, wenn ich mich drücken würde, dann riskiere ich eher mein wahrscheinliches Versagen. Denn wie sagte Benjamin Franklin noch gleich:

„Knowing is better than wondering, waking is better than sleeping, and even the biggest failure, even the worst, beat the hell out of never trying.“
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Nachtrag: Ach so, und „ausweisen“ dann mit den gesammelten Werken:

Heimatbekenntnis  (mit Bild) à la Tiks (möglichst mit weniger Rechtschreibfehlern), fest verbunden mit

– beglaubigte Kopie der Staatsangehörigkeitsurkunde („Staatsangehörigkeitsausweis“) einschließlich ausgefüllter Anlage V, und

– beglaubigte Kopie Geburtsurkunde und

– beglaubigte Kopie vorläufiger Reisepaß, ausgestellt von der Gemeinde („Einwohnermeldestelle“).

Für reine Legitimationszwecke (Ein- und Ausreise, Bankgeschäfte, etc.) nur der vorläufige Reisepaß.