Archiv für den Monat Februar 2013

Dean Clifford wieder im Gefängnistrakt für Normalos

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Morgen ist wohl die nächste Anhörung. Dean hat inzwischen rege Dokumente verfaßt und bekommen. Auch seine Einzelzelle solle man sich nicht irgendwie grauenhaft vorstellen, heißt es auf seiner Webseite. Es ist mehr wie eine kleine Ein-Raum-Wohnung mit Fernsehen, Dusche, Bett und Schreibtisch. Dreimal am Tag gibt es zu essen, auch wenn er die Gefängniskost nicht annimmt. Er kriegt inzwischen tablettweise Obst in seine Zelle – mehr als er essen kann – und er fühlt sich fit und voll auf der Höhe. Er ist, wie in der Überschrift erwähnt, aus dem Hochsicherheitstrakt in die normale Untersuchungshaft verlegt.

Wenn er den Gefängnistrip diesmal hinter sich hat, freut er sich schon auf ein paar Tage Angelurlaub. (Als konsequenter Rohkost-Veganer?! ^^)

Interessanter Überblick zur Frage der hoheitlichen Befugnis der BRD

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Habe ich hier gefunden und ausführlich kommentiert. Und weil ich mir die Mühe gemacht habe, stelle ich meinen Kommentar hier als Artikel ins Blog.

Das ist ja ein sehr langer Text zum Kommentieren. Er deckt sich weitestgehend mit meinen bisherigen eigenen Einsichten und nennt ein paar Details und Zusammenhänge, die ich noch nicht kannte. Es gibt aber auch ein paar Dinge, wo ich gedanklich nicht folgen kann:

1.
„Über die Anmeldung der Wohnhaft und der Personalausweispflicht gibt man die Rechtstellung nach § 1 BGB in Verbindung mit § 677 BGB auf und erhält alle Rechte und Pflichten ausschließlich aus Bundesrecht.“

Woraus geht hervor, daß man dadurch die Rechtstellung nach §1 BGB aufgibt? Meine Erfahrung ist, daß die Bedeutung der Rechtsfähigkeit laut §1 BGB als vorstaatlicher Rechtstitel in Behörden und Gerichten völlig unbekannt ist. Die wissen das wirklich nicht. Über die entsprechende Kommentarstelle im Palandt wird hinweggelesen, wenn sie denn jemals gelesen wird. Die wissen auch nicht, was eine natürlich Person wirklich ist. Die denken, jeder lebende Mensch ist eine natürliche Person, über die man aber seitens des Machtapparats jederzeit frei verfügen kann. Die wissen nicht einmal, daß sie stets und ständig Zwangsmitglieder von öffentlich-rechtlichen Körperschaften verwalten, und daß das was anderes ist als eine natürliche Person.

2.
„Der Bund ist nicht zuständig für (Menschen und) Personen nach § 1 BGB, weil er vertritt nur die Rechte und Pflichten des Verwalters des vereinten Wirtschaftsgebietes (geregelt nach Potsdamer Abkommen, somit unmündig).“

Wo steht denn, daß der Kompetenzbereich des Bundes sich auf die Rechte und Pflichten des vereinten Wirtschaftsgebietes beschränkt? Das konnte mir bisher noch niemand beantworten. Ja, er tritt in diese Rechte und Pflichten ein. Aber das ist doch nicht automatisch alles, was ihn ausmacht.
Ich verstehe allerdings die rechtsgeschichtliche Herleitung, daß der Bund in dieser Rolle, die er laut GG bis heute hat, nur pauschal „Personen“, also Rechtsobjekte ohne eigenes Bewußtsein und ohne eigenen Willen, kennen kann, weil das eben zum Charakter des vereinten Wirtschaftsgebiets als zu verwaltende Vermögensmasse gehört(e). Der Bund wäre dann also strukturell unfähig, das von ihm als Bundesgesetz übernommene BGB tatsächlich anzuwenden. Für dieses Detail herzlichen Dank.

3.
„Auch sonst ist im gesamten Bundesrecht nur von Personen die Rede“

Stimmt definitiv nicht. Es gibt jede Menge bundesweit gültige Gesetze und Verordnungen, wo ausdrücklich von natürlichen Personen die Rede ist. Nicht zuletzt auch im BGB, das als Bundesgesetz behandelt wird. Aber, wie schon geschrieben, keiner nimmt Rücksicht darauf, was eine natürliche Person tatsächlich ist, Palandt hin oder her. Sie wurde sozusagen zu bundesinternen Verwaltungszwecken umdefiniert.

4.
„Es wird festgelegt das die Bundesregierung die Regierung des vereinten Deutschlands ist (Art 3(2)) „

Moment, Moment! Wo wird das bitte festgelegt? Nur weil die Bundesrepublik hier eine Verpflichtung bezüglich der „Streitkräfte des vereinten Deutschlands“ allein übernimmt, heißt das noch lange nicht, daß die Bundesregierung dadurch zur Regierung des vereinten Deutschlands wird!
Sowohl Bundesrepublik als auch DDR haben im 2+4-Vertrag beide treuhänderisch Verpflichtungen für das in die Souveränität entlassene „vereinte Deutschland“ unterschrieben. Beide waren bzw. sind nicht das „vereinte Deutschland“, sonst hätte man im Vertragstext nicht von Anfang bis Ende ausdrücklich zwischen den dreien unterschieden. Kein Vertreter des „vereinten Deutschlands“ hat den 2+4-Vertrag unterschrieben. Die ihn für die deutsche Seite unterschrieben haben, taten dies treuhänderisch. Sie verpflichteten sich darin den Alliierten gegenüber, einen deutschen Staat (!) mit Verfassung herzustellen, der allen im 2+4-Vertrag genannten Bedingungen entspricht.
Die Bundesrepublik ist bis heute eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Zwangsmitgliedern, kein Staat. Damit hat die BRD sich nicht an die im 2+4-Vertrag unterschriebenen Verpflichtungen gehalten, und die Alliierten nichts dagegen unternommen.
Fazit: Keine der Vertragsparteien hält sich an den Vertrag.

Die Rechtsprechungsgewalt ist Länderkompetenz

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Ich weiß nicht, ob ich jetzt überrascht bin oder nicht. Die Rechtsprechungsgewalt liegt bei den Ländern, geht originär von ihnen aus, nicht vom „Bund“:

1. Originäre Gerichtsbarkeit der Länder … Früher war es streitig, ob die Gerichte der Länder der Sache nach rechtsprechende Gewalt des Bundes  ausüben, d.h. ob die Justizhoheit [= Jurisdiktionsgewalt, Rechtsprechungsgewalt. freewoman] der Länder aus der Bundesstaatsgewalt abgeleitet ist oder ob sie originäre Hoheitsrechte ihres Landes kraft eigenen Rechts ausüben. Durch die neuere – z.T. kontroversenbereinigende (vgl. §152a StPO) – Gesetzgebung ist diese Frage jetzt eindeutig im Sinne der zweiten Alternative erledigt. Auch aus Art. 96 Abs. 5 GG ergibt sich, daß Gerichte der Länder nur in dem dort bezeichneten Umfang im Wege der „Organleihe“ substantiell Gerichtsbarkeit des Bundes ausüben. Im Übrigen üben sie originäre Gerichtsbarkeit der Länder aus. … Unabhängig davon, ob Gerichtsbarkeit des Bundes oder eines Landes ausgeübt wird, ist die Bundesrepublik Deutschland ein einheitliches Rechtspflegegebiet; rechtskräftige Entscheidungen eines Landesgerichts entfalten über die Landesgrenzen hinaus die gleiche Wirkung, wie wenn die Justizhoheit allein dem Bundes zustände und alle Gerichte Gerichte des Bundes wären.“

Reinhard Böttcher, Strafprozeßordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz, Abschnitt 2, Verlag de Gryuter, 1997

Der Anspruch, daß die XXXXXischen Gerichte für mich „zuständig“ sind bzw. ich ihrer Rechtsprechung unterliege, geht also nicht zentral von der Bundesrepublik aus (die hat ja auch keinen cm² Land, an den diese Rechtsprechung sich knüpfen könnte), sondern von den Ländern – immer beachtend, daß auch diese nur öffentlich-rechtliche Körperschaften sind, keine tatsächlichen Staaten mit eigener Staatsangehörigkeit.

Von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit – von ihren Zwangsmitgliedern per Volksabstimmung bestätigter – Verfassung kann aber nur körperschaftsintern Rechtsprechungsgewalt ausgeübt werden. Die Mitarbeiter der Coca Cola GmbH werden sich auch nicht erdreisten, über andere als ihre Mitglieder Rechtsprechungsgewalt ausüben zu wollen.

Wobei die Coco Cola GmbH aber keine öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft ist. Und wenn die XXXXXische Landesverfassung per Volksabstimmung mit großer Mehrheit angenommen wurde, was nun mal Fakt ist, dann muß man leider konstatieren, daß der Souverän des Landes, seine einheimischen Bewohner, der öffentlich-rechtlichen Körperschaft Bundesland XXXXX damit jene notwendigen hoheitlichen Souveränitätsrechte übertragen hat, auf die der Anspruch der originären Rechtsprechungsgewalt des Bundeslandes XXXXX zurückzuführen ist.

Da stehen wir also wieder einmal an dieser Stelle. Die öffentlich-rechtlichen Körperschaften namens Bundesländer üben die Souveränität aus, die ihre Landeseinwohner ihnen in Wahlen und Volksabstimmungen übertragen haben.

Noch einmal, falls wer nicht mitgekommen ist:

1. Die nationalsozialistischen Deutschen laut Grundgesetz sind seit 1990 wieder Träger der vollen Souveränität Deutschlands im vereinten Deutschland laut 2+4-Vertrag.

2. Die nationalsozialistischen Deutschen haben zumindest in „meinem“ Bundesland in einer Volksabstimmung zur Landesverfassung diese Souveränität an die öffentlich-rechtliche Körperschaft „Bundesland XXXXX“ übertragen.

3. Die seitdem von dieser Gebietskörperschaft ausgeübte Souveränität bewirkt die Rechtsprechungsgewalt des Bundeslandes und seiner Gerichte und ihren Anspruch der Zuständigkeit für mich.

Ich geh mich jetzt besaufen …

Personale und territoriale Jurisdiktionsgewalt in Nachkriegsdeutschland

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„Personale Jurisdiktionsgewalt“ ist offenbar das deutsche Äquivalent zur angelsächsischen „jurisdiction in personam“. Die Bundesrepublik beansprucht meinem Verständnis nach per Grundgesetz personale Jurisdiktionsgewalt, indem sie das Grundgesetz für alle Deutschen mit nationalsozialistischer Staatsangehörigkeit geltend festlegt. Und sie nimmt zu ihrem Vorteil an, alle deutschsprechenden Einheimischen sind solche Deutschen. Dazu kommt, daß sie über die Bundesländer mit von den Deutschen per Volksabstimmung legitimierten Landesverfassungen (definitiv z.B. in Brandenburg) auch „territoriale Jurisdiktion“ beansprucht, so daß man der einen oder anderen ihrer beanspruchten Jurisdiktionsgewalten aus ihrer Sicht nicht entkommen kann.

Wikipedia:

„Die Rechtsprechungsgewalt folgt aus der Souveränität des Staates und findet ihre Grenze im Völkerrecht. Danach kann ein Staat Gerichtsbarkeit im Grundsatz nur innerhalb seines Staatsgebietes und gegenüber seinen eigenen Bürgern ausüben.“

Wenn die Rechtsprechungsgewalt (=Jurisdiktionsgewalt) sich aus der Souveränität des Staates ergibt und sich im Grundsatz auf sein Staatsgebiet bzw. seine Bürger beschränkt, dann hat die Bundesrepublik nichts von alledem. Sie

– ist weder ein Staat, sondern eine ordentlich per (Grund-)Gesetz gegründete Körperschaft, der von den Alliierten die Rechte eines (mehr oder weniger) souveränen Staates übertragen wurden

– noch hat sie eigenes Staatsgebiet, sondern nur die Gebiete der ihr untergeordneten Gebietskörperschaften, d.h. der Bundesländer

– oder eigene Staatsbürger, sondern nur Zwangsmitglieder, die „Bundesbürger“ bzw. alle, die sich auf den vergewaltigten Gebieten aufhalten.

Sie beherrscht nur de facto das Staatsgebiet des „vereinten Deutschlands“ laut 2+4-Vertrag, nicht de jure. Genau wie die „Regierung“ von Kanada nur de facto das Land Kanada beherrscht und viele andere „Regierungen“ der westlichen Welt „ihr“ Land jeweils ebenso.

Wenn die Deutschen (von denen durch unzählige Wahlen legitimiert zu sein die Bundesrepublik ja dauernd behauptet) gar nicht von den tatsächlichen rechtlichen Verhältnissen und Zusammenhängen in Kenntnis gesetzt, sondern von vorn bis hinten belogen und getäuscht wurden und werden, um ihre Legitimation zu bekommen, dann ist jede auf diese Weise erlangte Legitimation unredlich erschlichen und damit nach gesundem Menschenverstand nichtig.

Dieses Argument zählt aber nicht bei bundesdeutschen Behörden und vor bundesdeutschen Gerichten. Man verweigert dort im Zweifelsfall – bequem abgesichert durch Anordung „von oben“ – jeden Versuch der Beweisführung, daß sie auch für Leute zuständig seien, die sich weigern, als Zwangsmitglieder zu handeln oder sich wie Zwangsmitglieder behandeln zu lassen. Die Option eines Handelns außerhalb des Grundgesetzes in „Deutschland“, also als Nichtzwangsmitglied, ist für sie komplett unvorstellbar!

Es zählen für die Bundesrepublik und ihre programmierten Exekutivdrohnen also keines unserer Argumente. Jedes Argument, ob wirklich spinnert oder fundiert, wird geleugnet, abgestritten oder brav ignoriert. Es wird also auch kein Richter eines bundesdeutschen Gerichts sich von einem Menschen mit dem unsichtbaren Stigma „Reichsbürger-Spinner“ auf eine Diskussion über seine personale Jurisdiktionsgewalt einlassen. Und dieses Stigma bekommt sofort jeder, der die de-jure-Staatlichkeit der Bundesrepublik anzweifelt. In Österreich mag das einfacher ein, weil dort die Verwaltung vielleicht noch nicht so lange und im erheblichen Stil von „Reichsbürgern“ genervt wird? Und weil die staatsrechtliche Situation weniger kompliziert ist? Ich bitte, mich da zu korrigieren, sollte ich mit dieser Vermutung falsch liegen.

Wie auch immer, ich sehe angesichts der Umstände sinnvollerweise nur den Weg des Wassers. Da wir, anders als die Freemen im angelsächsischen Rechtskreis, wirklich keinerlei wirksame Rechtsmittel (remedy) gegen den mit aller Gewalt bewehrten Machtanspruch der Bundesrepublik haben, bleibt nur Ausweichen à la Andreas Clauss. Dazu notarielle Patientenverfügung samt Vorsorgevollmacht für die Kinder, und dann weitestmöglich unter dem bundesdeutschen Radar dem Ziel der Wahl entgegen steuern.

Wie stellt man Heimat her?

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Identität ist ein Gefühl, das in Zugehörigkeit wurzelt. Wer es von seiner Familie vererbt bekommt, ist gut dran. Wer nicht, der hängt in der Luft und muß sich seine Identität selbst zimmern. Je größer die Menschenmenge, in der man sich dauerhaft bewegt, und je wechselhafter der „Lebensmittelpunkt“, desto abstrakter wird die eigene Identität, bis sie sich schließlich auf rein körperliche Merkmale beschränkt. Je kleiner die Menschenmenge, in der man sich dauerhaft bewegt, und je unverrückbarer der Lebensmittelpunkt, desto konkreter und einfach vorhanden ist die Identität des Einzelnen.

Der Mensch gehört zum Land. Er ist am intensivsten bei sich selbst, wenn er umringt ist von Menschen, die sich mit derselben Landschaft, demselben Boden wie er identifizieren. Wer keine Heimat hat, fühlt keine Identität, sondern nur einen intellektuell definierten, willkürlich ausgesuchten Ersatz. Wer in der Heimat lebt, aber umringt ist von Fremden, leidet ebenso wie derjenige, der umringt ist von vertrauten Menschen, aber fern der Heimat.

Nicht umsonst gibt es den frustrierten Spruch Neuheimatsuchender: Wo die Landschaft wundervoll ist, sind die Leute öde. Und wo die Leute wundervoll sind, ist die Landschaft öde. Um sich an einem neuen Ort rundum wohl zu fühlen, braucht es also Land und Leute, die einen ansprechen müssen.

Wenn nun viele neue Menschen an einen Ort kommen und die alteingesessenen Träger der lokalen Identität mehr und mehr aussterben – wie schafft man es, daß diese wahllos zusammengewürfelten, neuen Einwohner eine echte gemeinsame Identität fühlen und entsprechend gemeinschaftlich zu handeln in der Lage sind?

Was schafft Gemeinschaftsgefühl?

Gemeinsame Probleme und gemeinsames Bewältigen dieser Probleme. Und, ja, gemeinsames Feiern natürlich auch, aber es ist weniger verbindlich als gemeinsame Problembewältigung.

Solange die Menschen am Ort kein gemeinsames, wirklich bedrohliches Problem haben, das sie auch beim besten Willen nicht ignorieren und einzeln auch nicht bewältigen können, solange wird jeder der Neuankömmlinge hier letztlich nur seine eigenen Interessen verfolgen, die mit dem Land und dem Ort nichts zu tun haben, sondern nur zufällig dort von ihm umgesetzt werden.

Noch deutlicher: Solange die nichtalteingesessenen Menschen nicht erleben, daß der Erdboden, auf dem sie stehen, alle hier Lebenden ernährt oder eben nicht ernährt, also überleben oder eben nicht überleben läßt, je nachdem, wie alle gemeinsam mit ihm umzugehen in der Lage sind – solange werden sie keine tiefe, dankbare Beziehung zu ihm entwickeln, sich mit ihm nicht identifizieren und er also nicht ihre Heimat sein.

Das ist der eine notwendige Aspekt, die dankbare Beziehung zum Boden. Der andere notwendige Aspekt ist wie gesagt die Wertschätzung der Menschen füreinander.

Solange jeder „sein Ding“ macht, unter Anteilnahme, Gleichgültigkeit oder gar gegen den Widerstand der anderen, solange wird Wertschätzung für einander und damit Gemeinschaftssinn kaum zu finden sein. Erst, wenn man von den anderen für seinen Beitrag für die Gemeinschaft geschätzt wird, wenn die anderen um seine Vorzüge und um seinen Wert für die örtliche Gemeinschaft und damit auch sie selbst wissen, erst dann wird man sich in der Gemeinschaft tatsächlich heimisch fühlen.

Auslöser von Neid und Mißgunst sind ein untrüglicher Hinweis für jeweils exakt das, was die Neidischen und Mißgünstigen selbst zu wenig haben. Neiden sie anderen Erfolg? Dann muß man ihnen Erfolgserlebnisse verschaffen. Neiden sie anderen das Ansehen? Dann muß man ihnen Gelegenheit geben, selbst angesehen zu werden. Neiden sie anderen den Wohlstand? Dann muß man ihnen eine Chance geben, selbst wohlhabend zu werden. Neiden sie anderen das Selbstwertgefühl? Dann beweise ihnen, daß sie selbst etwas wert sind.

Um Neid und Mißgunst zu mindern (ganz beseitigen kann man sie wohl nicht), muß man das Selbstwertgefühl der Einzelnen fördern. Um das Selbstwertgefühl der Einzelnen zu fördern, muß man Gelegenheiten schaffen, wo sie das, was sie wissen und können,  der Gemeinschaft zeigen und zugutekommen lassen können, wo sie selbst Lob, Anerkennung und Bewunderung bekommen.

Wer glücklich und gewertschätzt ist, kann gar nicht neidisch sein. Wer mit sich im Reinen ist, ist leichter wohlgelitten.

Heile die Seele der Einzelnen, und du heilst die Gemeinschaft.

Demokratie Definition

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nach Taurec:

Demokratie ist die Herrschaft der Wirtschaftsmächte, die Kontrolle über die Medien ausüben und sich mittels Wahlen selbstaufgestellter Vertreter durch das Volk bestätigen lassen, dem schlichtweg vorgeschrieben wird, wen es zu wählen hat, dem vorgeschrieben wird, was es zu denken und zu wollen hat.

Nationalismus

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Taurec ist eine Neuentdeckung, die es in sich hat. Schmökert man in seinen alten Beiträgen im Gelben Forum, findet man viele weitere Perlen, z.B. die zum Phänomen des Nationalismus (und mit dem Spengler hat er’s auch):

Zum Verständnis möchte ich noch folgendes ergänzen. Ich hoffe mit meinen mehr oder weniger philosophischen, aber jedenfalls subjektiven Überlegungen nicht den Rahmen des Forums zu sprengen.

Nationalismus ist ein Phänomen, das im Grunde einhergeht mit der Flucht vom Lande und dem Wachstum der Städte, also der Vermassung und Entwurzelung der Landbevölkerung, bei uns vollzogen etwa seit 1850. Diese dumpfe Masse ist der Nährboden, ohne den alle modernen Gedankensysteme gar nicht möglich wären, denn für den Bauern, bzw. Landbewohner, der an seiner Scholle und in der Heimat haftet, ist das Gequatsche derer „da oben“ allenfalls uninteressant. Er braucht es nicht für sein Leben, das an Traditionen orientiert ist. Er weiß, wer er ist und wo er hingehört als Kette einer langen Reihe von Generationen, die das Land bewirtschaften, auf dem er steht.

In der Stadt wird der Bauer zum Arbeiter. Er ernährt sich nicht mehr selbst und lebt nicht mehr in einer überschaubaren Gemeinschaft, in der alle einander kennen. Er wird abhängig von anonymen Größen irgendwo über ihm, die er gar nicht richtig kennt und nicht einschätzen kann. Als Bewohner der ausufernden Großstädte kennt er seine Nachbarn nicht. Er wird gewissermaßen auf sich selbst zurückgeworfen, er wird entwurzelt. In diesem Zustand schreit sein Inneres nach einer Klammer, einer Denkart, die ihm sagt, wer er ist und die ihn wieder mit seiner Umwelt verbindet. Als kleinster gemeinsamer Nenner aller erweist sich das Volk, dem man entstammt. Der Nationalismus wird geboren als ein abstraktes Gedankenkonstrukt mit dem man sich gegen andere abgrenzen kann, sei es, „wir sind Bayern und die anderen sind die Preußen“ oder „wir sind Deutsche und die anderen sind die Juden“.

Was man zuvor, auf dem Lande nämlich, innerlich empfand, ohne es in Worte binden zu können, wird nun mit dem Verstand zu fassen und wiederzugewinnen versucht. Die Welt wird abstrahiert, aber diesen Gedankensystemen fehlt sozusagen der Funke des Lebens, die Seele. In dem Zustand der inneren Entwurzelung und Verwirrung wird der Mensch in Masse natürlicherweise empfänglich für alle möglichen Ideen. Auf diese Art entstehen die modernen Systeme auf den Gedanken von „Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit“. Demokratie, Kommunismus, etc. entstehen auf demselben Nährboden wie Nationalismus, bedingen einander aber nicht. Man kann Nationalist sein, ohne Demokrat zu sein, genauso wie es demokratische Nationalisten gibt.

Aufgrund oben beschriebener Manipulierbarkeit der Masse war es auch so einfach, uns den Nationalismus nach dem zweiten Weltkrieg auszutreiben. Man hat ihn schlicht gegen andere, gegengerichtete Ideen ersetzt. Hätten die nunmehr größtenteils verstädterten Deutschen ihre völkische Herkunft noch wirklich innerlich gefühlt, wäre ihnen diese niemals mit Argumenten auszureden gewesen. Je länger ein Volk sich in Großstädten konzentriert, desto weniger ist ihm seine Herkunft wert, wie mir scheint. Das wird in unserer Zivilisation durch die große Mobilität sicher noch verstärkt. Die Massenmenschen verflachen in ihrer inneren Leere und auf der Suche nach einfachen Lösungen immer mehr und widmen sich hedonistischen Lebensweisen. Das reine Vergnügen kann ebenfalls eine simple Art des Gemeinschaftsgefühls erzeugen. Mit möglichst wenig Aufwand soll der größtmögliche Genuß erreicht werden. Als Symbol dafür stehen die Geburtenraten, die jetzt endgültig unter ein Niveau fallen, auf welchem niemals das eigene Volk auch nur erhalten werden kann. Kinder passen nicht mehr in einen auf persönliches Behagen ausgerichteten Lebenslauf. Allenfalls legt man sich als Frau noch eines oder zwei zu, um den biologischen Teil des Triebes zur Fortpflanzung zu befrieden. Das endgültige Kippen dahin scheint mir etwa mit Ende der 1960er eingetreten zu sein. Damals haben sie die Deutschen wahrscheinlich kollektiv seelisch selbst umgebracht. In anderen europäischen Völkern hat sich vermutlich ähnliches zugetragen.

Dadurch ist der Nationalismus als Klammer der Masse allerdings unwichtig geworden, wenngleich er bisweilen ein beschränktes Wiederaufleben erfährt und sich auch in manchen Ecken bis heute hält. Damit einher gehen auch die Vereinheitlichungsbestrebungen. Die Denker der Wirtschaft, die einen Handel ohne Grenzen und Hemmnisse will, können nun allmählich die hindernden Nationalstaaten beseitigen. Der Gedanke, ein Volk zu sein, wird sich noch eine Zeit lang aus reiner Gewohnheit halten, wenn der Staat bereits in einem viel größeren Gebilde aufgegangen ist, selbst wenn die ursprüngliche Bevölkerung durch Migration so ausgedünnt wurde, daß sie kaum noch vorhanden ist. Es ist das Zeitalter der Wirtschaftskomplexe, wie Oswald Spengler sagte.
Falls es in Zukunft noch einmal einen Nationalismus in der (formlosen) Bevölkerung geben sollte, dann ist das sicher nur durch Agitation von oben möglich, indem die Masse, wie es jetzt bereits mit anderen Ideen geschieht, unablässig beschallt wird. Insofern ist das nur von den Zielen der jeweils herrschenden Gruppe abhängig.

Kausalistische Welterklärung

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Dieser Text von Taurec im Gelben Forum ist zu gut, um ihn nicht weiterzuverbreiten, was ich hiermit tue:

Ich kann mich nur wiederholen, wohl wissend, daß ich nicht verstanden werde:

Es ist ein Fehler, die Welt und insbesondere menschliche Gesellschaften als etwas zu begreifen, das vom Menschen entworfen und in seiner Richtung beeinflußt werden kann.

An der historischen Oberfläche konstruieren sich die Menschen Gesellschaftstheorien, Pläne und Systeme, die sie mehr oder minder erfolgreich durchsetzen.
Im Wesentlichen folgt die Geschichte aber einer ganz anderen Logik, nämlich einer schicksalhaften. Nach dieser Logik geht die gewachsene Kultur in die Zivilisation über als deren von Aasfressern belagerter und madendurchzogener Verwesungszustand. Die Vertreter der Zivilisation strengen sich hauptsächlich darin an, alle Reste naturgemäßer Ordnung zu zerstören, die sie als etwas überwundenes Falsches verachten. Sie leben von der Substanz ihrer Vorfahren und können aus sich heraus nichts Lebendiges erschaffen, weswegen die Zivilisation zusammenbrechen muß, wenn das Zerstörungswerk vollbracht ist. Der letzte Akt der Zivilisation dürfte überhaupt in ihrer Selbstvernichtung liegen, gleich was sich die Handelnden einbilden, daß sie eigentlich täten.
Daß es in dieser Welt Gruppen gibt, die Kontrolle in Form einer toten, maschinellen Organisation anstreben, läßt sich nicht abstreiten. Im Sinne der schicksalhaften Logik sind sie indes nur ausführende Kräfte, die ganz anderes befördern, als sie selbst im Sinn haben. Sie unterliegen der Illusion auf geradem Wege ein sichtbares Endziel zu erreichen, das doch nur der ferne, unerreichbare Horizont ist, dem sie immerfort zustreben, während sie mit ihren Schritten das Rad des Lebens, auf dem auch der Tod einen Abschnitt hat, unter ihren Füßen antreiben.
Daher leugne ich Verschwörungen nicht, sondern finde sie ganz und gar unwichtig.

Man beachte zudem, was ich zur Friktion schrieb. Der Zivilisationsmensch, der zunehmend zum seelischen Krüppel wird (womit ich niemand bestimmten anspreche), kann nur noch kausal denken. Weil er der Fähigkeit zur Empfindung des Naturzustandes (eben das den Gesetzen der Schöpfung gemäße Leben), der keine Ursache hat, sondern einfach da ist und, sofern erkannt, gelebt werden würde, verlustig gegangen ist, sucht er nach äußeren Gründen für seine erbärmliche Lage. Was an der historischen Oberfläche geschieht, hätte auch völlig anders aussehen können, ohne daß die tiefer liegende Tendenz davon berührt wäre. Rückblickend wird jedoch die ganze Geschichte unter kausalen Gesichtspunkten umgedeutet. Dabei ist gleichgültig, in welche zufälligen Lagen wir durch Friktion gelangen. Den kausalen Zusammenhang konstruiert man sich einfach. Weil man selbst nur noch in Plänen denken kann, vermutet man einen Plan, der zur Zerstörung der Welt geführt hat. Die plattesten Exemplare verfolgen sogar kleine Ereignisse auf Absichten der Hintermänner zurück. Unverständlich ist ihnen die natürliche Notwendigkeit unserer Epoche als eine Zwischenzeit, die den Humus bildet für den Aufstieg eines neuen Lebens – eine Epoche der niemals hätte ausgewichen werden können!

Dem entspricht der Glaube, die Welt könnte in Ordnung sein, wenn man nur frühzeitig anders geplant hätte und daß die richtigen Planer an der Macht auch heute noch etwas zum besseren verändern könnten. Tatsächlich handelt es sich jedoch nur um das dialektische Gegenstück im Zivilisationsprozeß, dessen Wechselspiel der Revolutionen wie ein Verdauungsapparat die Auflösung vorantreibt. Jeder glaubt, es besser machen zu können als die Vorgänger, deren Fehler eingedenk, die man erkannt zu haben glaubt. Daß man selbst Teil des Problems ist, merkt man freilich nicht.

> ansonsten würde auch er nicht mehr von „Verschwörungstheorien“ sprechen.

Was in diesem Bereich fleucht, ist in der Regel derart billig konstruiert und gefälscht, daß man tatsächlich nur von „Theorien“ sprechen kann. Die Existenz tatsächlicher Verschwörungen ist damit nicht geleugnet. Ich selbst gehe von einer angestrebten neuen Weltordnung aus, überschätze aber deren Relevanz und Potential zur Dauer nicht.
Die Aussage „Absolute Dominanz über den Planeten auszuüben — für immer“ ist der geschichtlichen Erfahrung und der Natur widersprechender Unsinn.

Gruß
Taurec

Dean Clifford weiter in Haft

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Gestern hatte Dean eine Anhörung vor Gericht. Sämtliche Augenzeugen des seiner Verhaftung zugrundeliegenden Vorfalls (er hatte auf einem privaten, vereisten Grundstück für einen kurzen Moment bei ca. -20°C sein schleuderndes Auto nicht unter Kontrolle, nichts wurde beschädigt, niemand verletzt) wurden nicht zugelassen, alle Eidesstattlichen Versicherungen seiner Freunde und Bekannten, daß er nicht im Dienst der Krone handelte, wurden ignoriert.

Dazu muß man sagen, daß in Kanada die offizielle Rechtslage wirklich so ist, daß deren Äquvalent zu unserem Grundgesetz, die Charter of Rights and Freedoms, ausdrücklich nur für „agents and officers of the government of Canada“, für öffentliche Bedienstete also, gelten:

  • 32. (1) This Charter applies(a) to the Parliament and government of Canada in respect of all matters within the authority of Parliament including all matters relating to the Yukon Territory and Northwest Territories; and

    (b) to the legislature and government of each province in respect of all matters within the authority of the legislature of each province.

Das ist wieder ein erheblicher Unterschied zum Grundgesetz, das ausdrücklich für alle Deutschen mit nationalsozialistischer Staatsangehörigkeit gilt.

Wie dem auch immer sei, alle kanadischen Gesetze bauen auf diesem kanadischen „Grundgesetz“ auf und können damit logischerweise auch nur für die Leute gelten, für die auch diese Charter of Rights and Freedoms gilt. Für alle anderen gilt das Common Law, das althergebrachte, ständig durch Rechtsprechung veränderte Fallrecht:

Im anglo-amerikanischen Rechtssystem wurden für die juristische Lösung eines Falles vergleichbare, bereits abgeurteilte, Fälle herangezogen, um daraus Urteilsmaxima für den aktuellen Fall zu gewinnen. Versprach beispielsweise jemand, eine Leistung zu erbringen, die er nicht erbringen konnte, so suchte man im Prozess nach früheren Urteilen in vergleichbaren Fällen und urteilte dann analog dem passenden früheren Fall.

Diese so genannte induktive Methode stellt sicher, dass das gesprochene Recht innerhalb einer Rechtsgemeinschaft stets in der Tradition früherer Rechtsurteile bleibt. Der Grundsatz des Stare decisis sichert dieses Rechtsprinzip ab. Dahinter steht die rechtsphilosophische Überzeugung, dass das Recht/Gerechtigkeit als Naturrecht unveränderlich besteht.

Wikipedia

Dieses Recht hat einige wesentliche, überschaubare und für jeden leicht zu verstehende Grundsätze, wie z.B. ohne Schaden kein Fall. *** Und früher ergangene Urteile in ähnlichen Fällen sind für den Richter bindend. Beeidete Aussagen sind nur von anderen beeideten Aussagen zu widerlegen, etc.  Dieses Recht nimmt Dean für sich in Anspruch. Für dieses Recht ist das Gericht, das ihn gestern angehört hat, gar nicht zuständig. Nach diesem definitiv geltenden Recht, für das in Kanada eine eigene Gerichtskammer existiert (The Queen’s Bench), hat er sich nichts zuschulden kommen lassen – auch nach Regierungsrecht nicht, sein schleuderndes Auto auf einem Privatgrundstück war nur ein Vorwand.

Deans kanadische Freunde versuchen derzeit herauszufinden, was genau gestern gelaufen ist und halten uns auf dem Laufenden.

—————————–

*** Im römischen Rechtskreis ist dieses althergebrachte, für jeden verständliche Recht seit der Französischen Revolution nach und nach abgeschafft und der herrschenden Zentralmacht das Monopol der Rechtsetzung, Rechtsprechung und Rechtdurchsetzung zugesprochen worden.

Im heutigen Deutschland wollte schon lange vor der Französischen Revolution Preußenköig Friedrich I. ein einheitliches Recht schaffen. Nach dem Vorfall mit der Mühle von Sanssouci sah sich sein Sohn Friedrich II. dann veranlaßt, eine solche Rechtsreform wirklich vorzunehmen.

Das Allgemeine preußische Landrecht galt nur, wenn örtliches Recht für einen Fall keine Regelung vorsah. Örtliches Recht ging also weiterhin vor:

Es galt ebenfalls nur subsidiär, d. h. es kam nur dann zur Anwendung, wenn die lokalen Rechtsquellen keine Regelung trafen. Es sorgte daher nicht für eine umfassende Rechtseinheit im Lande. Es setzte lediglich ein umfassendes einheitliches Recht für Gebiete ohne eigene althergebrachte Rechtsquellen, insbesondere in den vormals polnischen Provinzen (mit Ausnahme der Städte, die hier häufig über eigene Rechtsquellen verfügten). In der erst nach dem Wiener Kongress 1814 preußisch gewordenen Rheinprovinz galt nicht das ALR, sondern der eingedeutschte Code Civil, der sich im liberalen Bürgertum aufgrund seiner freiheitlichen Grundgedanken wie Gleichheit der Menschen vor dem Gesetz, Eigentums-, Vertrags- und Testierfreiheit, Geschworenengerichte großer Beliebtheit erfreute.

Wikipedia

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