Heimatpaß oder Heimatschein von der örtlichen Meldestelle?

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Der Heimatpaß eines Ausländers ist ein Paß, ausgestellt von seinem heimatlichen Staat oder dessen Auslandsvertretungen.

Ein Heimatschein ist eine andere Art örtlicher Bürgerrechtsausweis, in der Schweiz z.B., mit welchem man seinen Wohnsitz und die daraus resultierenden Bürgerrechte nachweisen kann. Früher wurde so etwas auch in deutschen Landen ausgestellt und gilt heute als wichtiges Dokument für Auslandsdeutsche, die sich in der Bundesrepublik einbürgern lassen wollen:

Heimatscheine im Bereich des Bezirksamtes Karlsruhe
Ausstellung von Heimatscheinen (1933 bis 1936, 1939). Diese Heimatscheine dienten dem Besitzer als Nachweis seiner deutschen Staatsangehörigkeit. Heimatscheine wurden für Personen ausgestellt, die in ein anderes Land auswandern wollen.

Quelle BVA

Wenn man jetzt davon ausgeht, daß der „deutsche Bürger“ tatsächlich ein ausländischer Bürger mit deutscher Staatsangehörigkeit für die BRD ist (für BRD-Behörden schier undenkbar) und die Heimatbehörden dieselben Behörden sind, die auch für BRD-Bürger zuständig sind, dann müßten einem eben diese Behörden, also z.B. die Einwohnermeldestelle oder wenigstens der Landkreis bzw. die Stadt, Heimatscheine oder gleichwertige Dokumente ausstellen, damit man sich als deutscher Staatsbürger mit bescheinigtem Wohnsitz im „Vereinten Deutschland“ ausweisen kann.

Dann stellt sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage die örtliche, nichtstaatliche, nicht dem Grundgesetz unterliegende, kommunale Selbstverwaltung des früheren Deutschen Reichs und jetzigen „Vereinten Deutschlands“ das tun könnten. Können sie sich als Selbstverwaltungen alles neu ausdenken, wie es ihnen paßt? Also festlegen, was draufstehen soll auf so einem Heimatschein und wie er aussehen soll? Vielleicht.

Blicken wir zurück auf die jüngere Geschichte der Kommunalverwaltung:

Die Abschaffung von nationalsozialistischem Recht durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 beinhaltete offenbar nicht die Rückgängigmachung der durch die Nationalsozialisten erfolgten Abschaffung der regional verschiedenen Provinzial-Selbstverwaltungen, insbesondere im vergleichsweise riesigen Freistaat Preussen. Die Nationalsozialisten hatten fast sofort, nachdem sie an die Macht kamen, die Trennung in staatliche Verwaltungs- und kommunale Selbstverwaltungsebene abgeschafft, genau wie sie die Länderangehörigkeit der Deutschen abschafften und durch die einheitliche Staatsbürgerschaft „Deutsches Reich“ ersetzten. Auch dieses nationalsozialistische Rechtsprinzip wird also in der Bundesrepublik Deutschland bis heute fortgesetzt!

Halten wir fest: Seit der Nazi-Zeit gibt es nicht nur die einheitliche deutsche Staatsbürgerschaft, die einen an einen Staat bindet, der kein eigenes Territorium hat,  sondern aus den Territorien seiner Länder besteht, und damit zum fremden Bürger auf heimatlichem Boden macht, sondern es gibt seitdem auch nur noch staatliche Kommunalverwaltung, die den Kommunen nur noch im Rahmen dieser staatlichen Verwaltung „Selbstverwaltung“ garantiert. Das ist aber eben keine echte Selbstverwaltung, sondern Selbstverwaltung im staatlichen Rahmen. Alle Kommunalverwaltungen sind zwingend an staatliche Vorgaben gebunden. Nur, wo keine staatlichen Vorgaben existieren, kann die Kommune frei entscheiden.

Diese beiden Prinzipien wurden also aus dem nationalsozialistischen Recht übernommen und von der Bundesrepublik Deutschland, die von sich behauptet, identisch mit dem Deutschen Reich zu sein, weiterverwendet.

Ich würde ja inzwischen selbst glauben, daß es keine bereits vorhandene staatliche Alternative zur Bundesrepublik Deutschland gibt, weil es eben heißt, daß die Bundesrepublik Deutschland identisch ist mit dem Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“, nur jetzt eben anders heißt, andere Grenzen hat und anders funktioniert. Das geht ja, wie ich inzwischen eingesehen habe, und die Bundesrepublik verhält sich auf internationaler Ebene auch so. (Es würde freilich bedeuten, daß sich die Alliierten in den Jahren nach 1945 allerschwerster Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gegen das Völkerrecht schuldig gemacht haben, die denen der Nazis vermutlich nur wenig, wenn überhaupt nachstehen.)

Aber: Es gibt immer wieder Hinweise, daß es eben doch nicht so ist, und daß nur obere Chargen im bundesdeutschen Behörden- und Regierungsapparat das wissen, das Fußvolk in Behörden- und Regierungsapparaten aber genauso wenig darüber Bescheid weiß wie die ihnen ausgelieferten Bewohner der heutigen deutschen Länder. Und vor allem werden Parallelen zu diesen Hinweisen aus den Commonwealth-Ländern berichtet.

Daraus folgt für mich, daß es keinen Sinn macht, sich wegen eines Heimatscheins oder eines anderen Dokuments, das einen als deutscher Bürger des seit 1990 vollständig souveränen „Vereinten Deutschlands“ ausweist, an die Sachbearbeiter eines örtlichen Einwohnermeldeamts zu wenden. Für die endet der Kosmos mit Grundgesetz und Fernsehprogramm. Man sollte sie wohl in Ruhe lassen, solange sie einen selbst in Ruhe lassen.

Es empfiehlt sich vermutlich der direkte Gang zu den höheren Chargen, und das nur im persönlichen Gespräch, denn schriftlich wird sich keiner von denen freiwillig anders zum Thema äußern als karriereförderlich wäre. Wenn ich meinen apostillierten Staatsangehörigkeitsausweis habe, werde ich mich wohl direkt an den Herrn Landrat wenden, der den unbedingt persönlich unterschreiben wollte. Denn dafür wird er schon seinen Grund haben, und ich wüßte gern, welchen.

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