Staatsangehörigkeitsausweis entspricht dem Live Birth Certificate

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Ich denke, es kann momentan als gesichert gelten, daß in Deutschland der Staatsangehörigkeitsausweis in seiner Wirkung dem Live Birth Certificate des angelsächsischen Rechtskreises entspricht, was die Beurkundung der Geburtsrechte anbelangt.

In den angelsächsisch geprägten Ländern gilt das von den Eltern unterschriebene Live Birth Certificate (bei uns: Geburtsanzeige o.ä.) als Urkunde der Staatsangehörigkeit im Sinne von Zugehörigkeit zum Land. Das staatliche Birth Certificate ist dann schon ein urkundliches Derivat daraus, das den Anspruch des Menschen gegen den Staat darstellt, ein Treuhandzertifikat, ein Anteilsschein gewissermaßen. Niemand bekommt in diesen Ländern einen Paß mit der eingetragenen Staatsangehörigkeit des Landes, wenn er sie nicht nachgewiesen hat. Daher gelten so gut wie überall auf der Welt Reisepässe als Staatsangehörigkeitsnachweis.

In Deutschland nicht.

Bei uns hat die Geburtsanzeige nicht einmal den Status einer Urkunde. Es ist nur ein „Dokument“, für das sich üblicherweise nie wieder jemand wirklich interessiert. Weder die Geburtsanzeige noch die Geburtsurkunde noch der Personalausweis noch der Reisepaß gelten für einen geborenen Deutschen als Nachweise der deutschen Staatsangehörigkeit. Einzig und allein der Staatsangehörigkeitsausweis, der „gelbe Schein“ gilt als Nachweis. Und den muß man extra beantragen und mühselig über die väterliche Linie bis mindestens 1913  nachweisen, daß die Vorväter Deutsche waren. Sonst gibt es nix Staatsangehörigkeitsnachweis. Warum wohl?

Weil an diesem gelben Schein unsichtbar die Geburtsrechte dranhängen, die höchsten Hoheitsrechte in diesem Land. Und damit entspricht er z.B. dem kanadischen, US-amerikanischen und britischen Live Birth Certificate.

Eine Antwort »

  1. Ich hätte da gern einen rechtlich , nach Gesetz ordentlich unterschriebenen und beglaubigten Sttasangehörigkeitsausweis gesehen.

    Diese werden nur mit i.A. unterschrieben, die Unterzeichnung mit dem Zusatz „i.A.“ (im Auftrag, w.m.) gibt, im Gegensatz zur Unterzeichnung „i.V.“ (in Vertretung, w.m.) zu erkennen, daß der Unterzeichnende für den Inhalt der Rechtsmittelschrift keine Verantwortung übernimmt.
    (BGH, Urteil vom 19. Juni 2007 – VI ZB 81/05 – BGH, Urteil vom 31. März 2002 – II ZR192/02-BGH, Urteil vom 5. November 1987 – V ZR 139/87)

    Da dies eine Urkunde sein soll, gibt es gemäß Beurkundungsgesetz Vorschriften, §§ 39, 40 BeurkG

    Die sog. Apostille erfüllt diese Vorschriften nicht.

    Den gelben Schein könnt ihr vergessen. Ist rechtlich ein Nullum.

  2. Meiner ist ordentlich vom Landrat leserlich unterschrieben, ohne i.A. Worauf stützt du deine kategorische Aussage, der Staatsangehörigkeitsausweis sei „rechtlich ein Nullum“?

  3. Der gute Mann kann ja wohl schlecht seine eigene Unterschrift beglaubigen. Das macht immer jemand anderes. In diesem Fall die Angestellte in der Staatsangehörigkeitsbehörde, und ja, die hat i.A. unterschrieben.
    Die Apostille dagegen ist wieder ohne i.A.

  4. Das rechtliche Nullum entsteht, wenn ein Mangel der Unterschrift oder Beglaubigung vorliegt, bzw. durch ein nicht legitimiertes “ Organ “ erlassen wurde.
    Deswegen ist jeder Beschluß, Urteil etc. auch die Abschriften, welche nicht nach Gesetz unterschrieben bzw. beglaubigt sind ein Nullum.
    Auch ist der Landrat der ja sicher nur eine Firma vertritt http://www.upik.de sicher schon gefunden gar nicht legitimiert solch eine Urkunde zu erstellen.

    Mal die VB von Plantiko lesen. https://clausplantiko.wordpress.com/dokumente/

  5. Doch du kriegst den sofort wenn du nachweisen kannst hier geboren zu sein und 12 Jahre hier gelebt hast. Du brauchst keine Ahnen Urkunden dafür einzureichen. Das wird nirgendwo festgehalten.

  6. Klasse Link. Hatte von Plantiko noch nie was gehört.
    Und wer wäre deiner Meinung nach befugt, solche Urkunden auszustellen? Die Gemeinden, Städte und Landkreise fahren meines Wissens zweigleisig, auch wenn sie ein Gleis selten benutzen. Sie können die bei ihnen verbliebene Reststaatlichkeit des Deutschen Reichs nutzen und tun das, wenn sie Staatsangehörigkeitsurkunden nach Abstammung ausstellen. So mein Kenntnisstand.

  7. @freewomantheland: Die Aussage von Staatsschuldenlüge scheint zu stimmen. Das Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in einigen Bereichen so verändert, dass jeder, der seit 1999 hier lebt automatisch/auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit, ergo den gelben Schein bekommt.

  8. nein ist es nicht, denn das wird ja niergends vermerkt.
    Wenn du im Ausland geboren bist und du kannst deutschstämmige ahnen nachswiesen, ja dann kriegst du die Urkunde auch. Einen anderen Sinn hat anlage V nicht. sie ist nur da für im Ausland geborene Deutschstämige da.

  9. Hatte ich befürchtet. Aber warum haben die dann von meinen männlichen Vorfahren bis zum Großvater alle Daten haben wollen? Da hätte doch gereicht, wenn sie meine Daten genommen hätten. Ich bin seit Geburt in D, was kümmert die Staatsangehörigkeitesbehörde sich dann um meine Vorfahren?

  10. „Hatte ich befürchtet. Aber warum haben die dann von meinen männlichen Vorfahren bis zum Großvater alle Daten haben wollen? Da hätte doch gereicht, wenn sie meine Daten genommen hätten. Ich bin seit Geburt in D, was kümmert die Staatsangehörigkeitesbehörde sich dann um meine Vorfahren?“

    Ja weil du das anscheined so ausdrücklich wolltest, das wird ja überall propagiert das man das so machen soll, natürlich krieg ich die Urkunde auch ohne väterliche ahnenlinie.

    Es reicht wahrscheinlich schon die Geburtsurkunde und dein Personalausweis wenn du hier geboren wurdestund das du wenn du NUR ausländische Eltern hast, nachweisen kannst das du mind. 12 Jahre hier gelebt haast

  11. es ist ja eigentlich auch ganz richtig so, denn wie ich schon so oft erzählt habe kannte der Bund keinen Rassismus und die Rechtstellung als Deutscher ist nicht vom Indigenat abhängig, weil das rustag darüber ganz klar Stellung bezieht. Schutzgebiete = Inland! Und im Inland bricht BGB Landesrecht

  12. PS: ja und über das BGB werden unsere Geburtsrechte vermittelt, nicht über unsere deutschen Staatsverfassungen, im Gegenteil, von denen müssten wir uns wenn die wieder in Kraft treten würden erst noch befreien, wenn das BGB nicht wäre.

    Also diese Leuts waren ganz schön clever, oder die Adeligen wußten nicht worauf sie sich da einliessen.

  13. „Ja weil du das anscheined so ausdrücklich wolltest,…“

    Nein, wollte ich nicht. Ich hab nur gesagt, ich will für meinen Unterlagen den Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit. Und dann hat mir die nette Dame erzählt, daß die früheren DDR-Bürger es da leichter hätten als die Westler, die müßten da drüben alles bis 1913 zurück belegen, die Ex-DDRler nicht, weil es dort ab 1949 sowieso keine Einwanderung aus dem Ausland mehr gab und damit klar war, daß sie Deutsche sind.

    Ich schwöre, ich hab keinen Pieps gesagt.

  14. Das ist natürlich interessant.
    Also ich habe mich hier am Telefon mit dem zuständigen für die Urkunde unterhalten, und der hat mich als erstes nach meinem Geburtsjahr gefragt. Da habe ich gesagt 1975.
    Da meinte der, da hätte ich glück dann wäre das kein Problem, wäre ich 1974 geboren dann würde es NUR über die väterliche Linie gehen.

    Ich würde das ja zu gern ausprobieren, aber ich trau dem nicht das wenn ich mich dafür melde auch ohne irgendeine Unterschrift zu leisten dann frei von UST-ID/ Lohnsteuer Karte und Co bin, was ich derzeit bin. Nie hatte man mir eine UST ID zugewiesen.

    Ich hab halt keinen Bock mich mit den Behörden rumzuschlangen so fern ich nicht muß.
    schlafende Hunde sollte man bekanntlich ja nicht wecken.
    Deswegen ziehe ich es ja vor die ital. Staatsangehörigkeit zu beantragen, die ich demnach ja eigentlich nie verloren habe solange ich keinen Nachweis für die Deutsche besitze.

  15. Wieso gerade 1974? Im Jahr davor war der Grundlagenvertrag mit der DDR und das berühmte BVerfG-Urteil. Hatte das Auswirkungen darauf, an wen die Staatsangehörigkeit auf welche Weise vergeben wurde? Grübel, wunder …

  16. Durch Gesetz vom 20. Dezember 1974 erhielt der § 4 Abs. 1 folgende Fassung:
    „(1) Durch die Geburt erwirbt die Staatsangehörigkeit:
    1. das eheliche Kind, wenn ein Elternteil Deutscher ist,
    2. das nichteheliche Kind, wenn seine Mutter Deutsche ist.“

  17. Das Staatsangehörigkeitsgesetz wurde in einigen Bereichen so verändert, dass jeder, der seit 1999 hier lebt automatisch/auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit, ergo den gelben Schein bekommt.

    Putzig. Aber ein paar Dinge verstehe ich dabei noch nicht so ganz…

    1. Wie kann ‚etwas‘, das gar kein hoheitliches Insitut, sondern nur ein Verwaltungsorgan im Auftrag der Alliierten ist, ein Gesetz, das sich doch auf Hoheitliches bezieht (Staatsangehörigkeit) überhaupt verändern.

    2. Aus diesem Vortrag von Clauss…

    … der wohl bekannt sein dürfte, habe ich diese Info, daß Hitler erst die ‚deutsche Staatsangehörigkeit‘ eingeführt hat – 1934.

    Jetzt hab ich aber bei Julius Hensel den Hinweis auf diese Seite bekommen…

    Klicke, um auf TribunalGenerale.pdf zuzugreifen

    … und da steht dann beispielsweise:

    Die wohl aus ”guten Gründen” nach dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 aufgrund der heute bekannten personellen Kontinuitäten Scheins bundesweit völlig unbeachtet gebliebene Entscheidung des Tribunal Gènèral hat weitreichende Folgen für die bundesdeutsche Gesetzgebung ebenso für die vollziehende Gewalt aber insbesondere für die bundesdeutsche Rechtsprechung.

    Das Tribunal Gènèral hat verbindlich mit Urteil vom 06.01.1947 festgestellt, dass
    weder der Reichstag noch die Reichsregierung 1933 verfassungsgemäß zustande gekommen ist, somit sind alle Gesetze, Gesetzesänderungen, Verordnungen, Durchführungsverordnungen, Richtlinien, Erlasse und Weisungen des hitlerschen Terrorsystems sowie alle Gerichtsentscheidungen aus dieser Zeit als nichtig anzusehen

    Damit dürfte die ‚deutsche Staatsangehörigkeit‘ sich doch eigentlich erledigt haben … und wie will jemand, der heute von irgendwoher hier nach Kanakistan kommt und 12 Jahre hier lebt, dann bitte die ‚Staatsangehörigkeit: Preußen‘ (beispielsweise) bestätigt bekommen können?? Versteh ich nicht …

  18. Die Entscheidung des Tribunale Generale bezog sich exakt auf das eine fragliche Strafgesetz. Rein logisch müßte sich die Nichtigkeit eines Gesetzes auf alle anderen auf dieselbe Weise zustandegekommenen Gesetze ausdehnen. Aber das haben die so nicht entschieden. Lies dir bitte den originalen Wortlaut des Urteils durch (hier im Blog die Suchfunktion benutzen oder kugeln). Ist immer hilfreich, wenn man sich nicht auf anderer Einschätzungen verläßt, sondern sich die Originalquelle selbst anschaut.

  19. die deutsche Staatsangehörigkeit bezieht sich immer auf das RUSTAG, denn es gibt keine Deutsche Staatsangehörigkeit. Auch Hitler hat diese nicht abgeschafft.

    Hitler hat die Reichsbürgerschaft eingeführt, diese machte jeden zum Nazi. Wer nur die deutsche Staatsangehörigkeit besaß war Mensch 2.er Klasse.

  20. Ah ja. Seit sie 1973 beschlossen haben, subjektidentisch zu sein mit dem Deutschen Reich und nicht etwa dessen Rechtsnachfolgerin, haben sie sich dann die alten Gesetze zur Brust genommen und nach Gutdünken angepaßt. Oder so.

  21. Bedeutet das jetzt, das die BRD jetzt das Vereinte Deutschland ist?
    Ich habe auch ein Staatsangehörigkeitsausweis bekomnen.
    Allerdings i.A. auch die Haager Apostilie.

    Was nun?

  22. Hat sich das Thema hier 4 Jahre später nun gut geklärt oder fragt sichg immer noch der EIne oder Andere welchen Wert der gelbe Schein hat? V.a. dann, wenn er mit i.A. unterschreiben ist.

  23. Natürlich fragt sich das immer noch der eine oder andere Leser. Aus meiner Sicht ist das Thema gut geklärt. Der „gelbe Schein“, also der Staatsangehörigkeitsausweis an sich begründet kein Recht, ganz gleich, ob er mit i.A. unterschrieben ist oder nicht. Sprich, der Schein selbst erschafft keine Rechtsperson. Auch der Eintrag im EStA-Register erschafft keine Rechtsperson. Sowohl der Schein als auch der Eintrag bestätigen nur das Vorhandensein jener Rechtsperson, die per Geburt erworben wurde. Dass sie per Geburt erworben wurde, belegen ebenfalls weder Schein noch Eintrag, sondern die Abstammungsnachweise, die der Betreffende vorweisen muss, um Schein und Eintrag zu bekommen. Insofern würden eigentlich die Abstammungsnachweise ausreichen, um das Vorhandensein der Natürlichen Rechtsperson zu belegen. Schein und Eintrag will man eigentlich nur, um die Bundesrepublik als Statthalterin der Westalliierten zu Eingeständnis und Anerkennung jener per Geburt erworbenen Rechtsperson zu bringen.

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