Jede Unterschrift mit „bürgerlichem Namen“ auf Papier ist eine Abtretung von Rechten, solange nicht ausdrücklich dabeisteht: Alle Rechte vorbehalten. Unterschriften mit diesem Namen braucht es überhaupt für gar nichts anderes als die Auslösung von irgendwelchen gewollten oder stillschweigend als gewollt angenommenen Rechtsfolgen – selten zum Vorteil des Unterschreibenden.
Ja, aber man braucht doch Verträge, man braucht doch Rechtssicherheit! Man muß doch nachlesen können, was vereinbart wurde!
Nein, braucht man nicht. Nein, muß man nicht. Die einzige echte Rechtssicherheit bieten Treu und Glauben und das Ansehen in der Gemeinschaft. Für den Fall, daß die Gemeinschaft sich in Streitfällen nicht einigen kann, kann man ein paar einfache, nachvollziehbare Regeln aufstellen. So einfach, daß man sie nicht einmal aufzuschreiben braucht. Denn: je komplizierter das Rechtssystem, desto betrügerischer. Je mehr ehrenhafte Verantwortung der Einzelne für sein Handeln übernimmt, desto weniger Gesetze braucht es.
Das gleiche gilt auf übergeordneter Ebene. Das geschriebene Wort bietet nicht mehr Sicherheit als das ungeschriebene, denn es ist immer aus dem sozialen Zusammenhang gerissen und kann daher außerhalb des sozialen Zusammenhangs beliebig interpretiert werden. Wenn Treu und Glauben nicht gegeben sind, hilft das komplexeste Gesetzeswerk nicht weiter.
Treu und Glauben brauchen keine Unterschrift.