Aktualisiert: Wie man sich als Angehöriger des deutschen Heimatstaates ausweist

Standard

Herzlichen Dank für die geradezu erleuchtende Informationszusammenstellung von Peter!

Wenn man sich mit dem Staatsangehörigkeitsnachweis ausweist, weist man sich als Angehöriger des tatsächlichen deutschen Staates, als Deutscher, aus. Die BRD-Behörden können nur Staatszugehörigkeitsausweise ausstellen. Als sich mit einem Staatsangehörigkeitsnachweis legitimierende Person ist man den BRD-Behörden gegenüber fremd. Sie haben keine Zugriffsbefugnis.

Wer nicht seine Staatsangehörigkeit urkundlich nachweisen kann, gilt als Staatenloser laut Staatenlosenabkommen und bekommt einen Personalausweis, der die ZUgehörigkeit zu einem Staat belegt, nicht aber eine Staatsangehörigkeit:

Der Personalausweis ist gekoppelt mit:
> Staatszugehörigkeit statt Staatsangehörigkeit
> mit dem Personalstatut eines Staatenlosen …
> mit einem Aufenthaltsort ( Wohnhaft ! ) statt einem Wohnsitz
> begründet / stellt einen Treuhandvertrag mit dem B U N D dar ( es wird 1 Unterschrift geleistet )

Man gehe also zur zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde, z.B. zum Bezirksamt oder zum Landkreis, und beantrage dort auf Grund seiner Geburtsurkunde die urkundliche Bestätigung seiner deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigenurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis oder -nachweis).
Beispielinfos:

Der Antrag ist bei der Staatsangehörigkeitsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) einzureichen. Antragsvordrucke sind bei den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsamt, kreisfreie Stadt) zu erhalten. Ein amtlicher Vordruck ist nicht eingeführt.

Wird festgestellt, dass der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit (Rechtsstellung als Deutscher) besitzt, wird die beantragte Staatsangehörigkeitsurkunde ausgestellt. Die Gebühr hierfür beträgt 25,– €

Dieses Dokument lasse man durch die Beglaubigungsstelle beim Landesministerium des Inneren mit einer Apostille versehen. Damit muß dieses Dokument als Nachweis, daß man Deutscher ist, von den 91 Teilnehmerstaaten des Haager Apostillen-Abkommens anerkannt werden, kann aber NICHT ALS REISEAUSWEIS dienen.
Die Apostillierung für private Zwecke kostet ca. 12 EUR. Sie könnte sich auch als enorm wichtig erweisen für die Sicherung vor staatlichem Zugriff auf Grund und Boden laut Grundbuch, indem man eine beglaubigte Kopie des apostillierten Staatsangehörigkeitsnachweises im Grundbuchamt hinterlegt.

Von seiner Gemeinde lasse man sich als Identitätsdokument außerdem einen vorläufigen (!) Reisepaß ausstellen. Dieser vorläufige Reisepaß enthält ein beglaubigtes Foto und gilt im Inland problemlos, im Ausland weitgehend problemlos als Identitätsdokument. Er kostet 26 EUR und muß mach einem Jahr erneuert werden.

Er enthält jedoch keine Angabe des Wohnsitzes.  Das ist auch nicht nötig. Echte Staatsangehörige haben das Recht, ihren Wohnsitz (nicht etwa nur ihren „ständigen Aufenthaltsort“) auf dem Territorium ihres  Staates frei zu wählen. Dieser ergibt sich aus der eigenen Angabe: Ich habe mich da und da dauerhaft niedergelassen und begründe damit meinen Wohnsitz dort.

Ich werde das nächste Woche ausprobieren. Es könnte die Lösung für eines meines wichtigsten Anliegen sein, nach der ich seit Monaten suche. Ich werde über jeden Schritt auf diesem Weg hier Bericht erstatten.

(Korregiert 25.08.2012 um 07:00)

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  1. Ihr Blog ist wirklich ein Schatz!
    Ich lese nun seit 2 Monaten mit und bin mir über einiges klarer geworden.
    Danke das Sie ihren Weg so klug, mutig und eloquent beschreiten und uns daran teilhaben und mitlernen lassen.

  2. Hallo freewomanontheland. Ich verstehe da etwas nicht. Auf
    Impressum – Copyright – Haftung – Disclaimer
    Herausgeber
    Bayerische Staatskanzlei
    Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München
    Postanschrift: Postfach 220011, 80535 München
    Telefon: 089 / 2165 – 0
    heißt es:
    Ust-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 811305931. Die Staatsregierung ist danach ein Unternehmen. Wodurch wird ein Unternehmen legitimiert hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen?

  3. Pingback: Wie man sich als Angehöriger des deutschen Heimatstaates ausweist « exildeutsch

  4. Die Staatsregierung kann handelsrechtlich als Unternehmen oder hoheitlich als staatliche Institution agieren – so mein derzeitiges Verständnis der Situation. Bitte den Link zu Peter anklicken und lesen.

  5. Das genau ist das Problem, wenn wir uns darauf einlassen. Meine Frage wird mit der Antwort nicht beantwortet. Die Frage lautete: Wodurch wird ein Unternehmen legitimiert hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen? Und nicht: Wodurch wird eine Staatsregierung legitimiert hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen?

  6. Die Frage ist meines Erachtens falsch herum gestellt. Sie lautet richtig: Wodurch wird eine Staatsregierung legitimiert, auch als handelsrechtliches Unternehmen tätig zu sein? In jedem Fall dürfte eine Staatsregierung auch Staatsregierung sein, wenn sie auf dem Markt als handelsrechtliches Unternehmen agiert. Das Problem ist, daß die Regierten nicht informiert werden, wann sie es mit der Staatsregierung in ihrer Funktion als handelsrechtliches Unternehmen zu tun haben, und wann nicht.
    Eine Staatsregierung dürfte außerdem auch Staatsregierung sein, wenn es sich um einen Besatzungsstaat handelt. Die Form des legitimen Nationalstaats ist ja nicht die einzig mögliche.

  7. Jetzt wird mir erst die Bedeutung folgender Aussage Klar: „Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden, haben nichts zu entscheiden!“ CSU-Vorsitzender HORST SEEHOFER am 20.05.2010 bei Erwin Pelzig in der ARD. Deshalb, der weitere Gedankenaustausch führt nicht weiter. Schade!!!

  8. Ja, wenn man auf seiner einmal vorgefaßten Sichtweise beharrt und sich eventuell weiterführenden Argumenten verschließt, ist jeder Gedankenaustausch zu Fruchtlosigkeit verdammt. Gute Reise.

  9. Ich habe hier so einen Staatsangehörigkeitsausweis, bei der Ausländerbehörde ausgestellt (gegen 25 Eur), mit dem Satz „xyz ist deusche(r) Staatsangehörige(r). Art.-Nr. 10 005 [deutsche(r) ist klein geschrieben]. Ist das genau das Ding, um welches es geht? Interessanterweise ist es zeitlich begrenzt (bis 2021) ?! Und noch ohne Apostillierung, die ich dann natürlich sofort nachholen werde.

  10. Das ist wohl so ein Schein. Das wäre er dann, ja.
    Aus welchem Anlaß hast du dir ihn ausstellen lassen? Und zeitlich begrenzt?! Was soll das denn nun wieder? Die wissen doch, daß du so ein Ding hast. Wenn sie erfahren, du nimmst eine andere Staatsbürgerschaft an, dann werden sie das Scheinchen ohnehin zurückfordern, wozu also zeitlich begrenzen? Ein Diensteid wird ja auch nicht zeitlich begrenzt … Sehr komisch, das.

  11. Vielen Dank für deine schnelle Antwort!
    Der Anlaß war 2011 die Erfahrung, wie das bayr. Innenministerium mitteilt, der PERSONAL-Ausweis die Staatsangehörigkeit nicht feststellt. Ebenso wie das Deutschland-Protokoll, welches ich 2010 empfohlen bekommen habe. Zeitlich begrenzt ist es wahrscheinlich deswegen, weil die Type, die das Ding ausgestellt hat, wissentlich nicht auf der Höhe ist/war, dass seit 2007, glaube ich, die zeitliche Beschränkung aufgehoben wurde. Aber da ich sowieso noch für meine Frau und Kind je einen ausfertigen lassen will, werde ich meinen dann monieren. Zwecks Sicherung des Eigentums und allem was noch nötig ist, um sich gegen die BRD-Treuhand zu wehren.

  12. Hallo „bate“

    sorry, daß ich mich hier mit einklinke….. Da hast du aber noch ein kulantes Außländeramt erwischt, wenn man dir die StaG-Urkunde für 10 Jahre ausstellte. Meine wurde auf nur „5 Jahre“ ausgestellt 😦
    Als ich darauf hin nachfragte, warum nur 5 Jahre, bekam ich als Antwort…: sie könnten ja auch zwischenzeitlich ne andere Staatsangehörigkeit annehmen…..Spinnen die? Ich antwortete darauf, daß ich seine Antwort an den Haaren herbei gezogen empfinde denn wenn ich das wollte, könnte ich ja gleich morgen los und ne andere S.Angehörigkeit beantragen und ob es denn nicht vielmehr darauf hinaus laufe, wieder einmal die Menschen auszunehmen?…Keine Antwort, war auch eine Antwort 😦
    LG Enrico

    Ps.: habe ich noch vergessen.
    Hier wurde im Artikel geschrieben, man soll sich einen vorläufigen Reisepass beantragen / ausstellen lassen.
    Das Problem ist, hier in Dresden zb. bekommt man diesen grünen vorläufigen Reisepass nur in Verbindung mit der Beantragung des roten Reisepasses! Wenn der rote Reisepass dann zur Abholung bereit liegt, MUSS man den vorläufigen wieder abgeben 😦 so ist das, liebe Leute 😉
    Schönen Sonntag noch

  13. Wichtig dabei ist folgender Passus:
    Für die im Rhein-Sieg-Kreis wohnhaften Einwohner ( mit Ausnahme der Einwohner der Großen kreisangehörigen Stadt Troisdorf ) stellt das Kreisordnungsamt als Staatsangehörigkeitsbehörde die Staatsangehörigkeitsausweise mit einer unbefristeten Gültigkeitsdauer aus („Achtung…. unbefristet!!!“).
    Für im Ausland wohnende deutsche Staatsangehörige (das sind wir!!!) nimmt die jeweilige deutsche Auslandsvertretung den Antrag entgegen und leitet diesen an das für die Bearbeitung zuständige Bundesverwaltungsamt in Köln weiter (denn nur diese ist dazu berechtigt dieses Dokument auszustellen, siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Urkundenverkehr#Haager_Apostille Abs. Deutschland
    Die Bundesrepublik Deutschland ist sowohl Mitglied des Haager Übereinkommens und hat die CIEC Übereinkommen zu Personenstandsurkunden und Ehefähigkeitszeugnisse ratifiziert. Die Durchführung der Legalisation durch Konsularbeamte ist in § 13 Konsulargesetz geregelt. Danach ist ein Konsularbeamter befugt, ausländische Urkunden, die in seinem Amtsbezirk ausgestellt wurden, zu legalisieren.).

    Man muss sich schon ein wenig in diese Materie reinlesen….

  14. Die Aufenthaltsverordnung ist doch mal ein ordentlicher Rechtstext: Da wird sogar eine Begriffbestimmung vorgenommen, bevor die Ansagen erfolgen! Von solcher Art Formulierungsklarheit hat man damals beim 2+4-Vertrag nicht mal geträumt …

    Das Bundesgebiet wird allerdings auch hier nicht definiert. Man beantrage also einen Flüchtlingspass, weil man ja staatenlos ist, sehe ich das richtig? Denn die deutsche Staatsangehörigkeit bezieht sich auf keinen Staat? Hat schon jemand von BRD-Behörden einen solchen Flüchtlings- oder auch nur Staatenlosenpaß bekommen, obwohl er als deutscher Staatsangehöriger geführt wird?

    Wenn man als deutscher Staatsangehöriger geführt wird, fällt man unter das Grundgesetz, welches die Bundesrepublik konstituiert, sie als Staat (seit 1990 ohne konstituierend definiertes Territorium) bezeichnet und für alle Deutschen lt. Art. 116 gilt. Man wird also von einem Staat nach seinem Recht als Staatsangehöriger beansprucht, auch wenn es nicht „der eigene Staat“ des Staatsangehörigen sein sollte. Als Staatenlos gilt laut Staatenlosenübereinkommen von 1954 nur, wer von keinem Staat als Staatsangehöriger beansprucht wird.
    Als Flüchtling wiederum gilt man nur laut Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, also wenn man eine Person ist,

    die infolge von Ereignissen, die vor dem 1. Januar 1951 eingetreten sind, und aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will; oder die sich als staatenlose infolge solcher Ereignisse außerhalb des Landes befindet, in welchem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und nicht dorthin zurückkehren kann oder wegen der erwähnten Befürchtungen nicht dorthin zurückkehren will.

    Das könnte hinhauen, aber ob die gute Frau im Eiwohnermeldeamt da mitspielt? Dazu müßte sie anerkennen, daß die Bundesrepublik Deutschland durch das sie konstituierende Grundgesetz keinen territorialen Geltungsbereich und damit kein Staatsgebiet hat. Das ist eine unnehmbare Hürde, fürchte ich.

  15. Nach http://www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/staatenlose.htm gilt folgendes:
    Bedingt durch das vom Abstammungsprinzip (ius sanguinis) geprägte deutsche Staatsangehörigkeitsrecht wurde die deutsche Staatsangehörigkeit durch die Abstammung vom Vater dessen Vorfahren bestimmt. Die Behörde prüft, ob der Antragsteller bzw. seine Vorfahren zumindest seit dem 1. Januar 1950 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden
    Bayerischen Behördenwegweiser: Der Antrag ist bei der Kreisverwaltungsbehörde einzureichen. Antragsvordrucke sind beim Landratsamt, zu erhalten.
    Besonderheit bei Paß: kein Aufenthaltsort angegeben ( Hinweis auf Flüchtling ), denn ein Staatsangehörige hat einen Wohnort (-sitz); der vorläufige Paß enthält keine biometrischen Daten.
    Weiter:
    Flüchtlinge im Sinne der Konvention werden als Personen definiert, die sich aufgrund einer begründeten Furcht vor Verfolgung außerhalb des Staates aufhalten, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, sowie Staatenlose, die sich deshalb außerhalb ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates befinden.
    Ebenso finde ich folgenden Passus sehr interessant:
    Das Meldegesetz stammt von 1934 und fällt schon mal unter die Entnazifizierungsvorschrift des GG Artikel 139. Für die staatenlose Flüchtlinge wird es im Sinne eines Aufenthaltstitels geführt (wie in allen Ländern Flüchtlinge aus organisatorischen Gründen erfaßt werden). Weiterhin bestehendes Recht: Gemeinde können nur durch Menschen mit Wohnsitz gegründet werden ! Alles andere, ebenso wie Personalausweisinhaber sind nur Gäste = vorübergehend.
    Das Interessante ist: „Weiterhin bestehendes Recht: Gemeinde können nur durch Menschen mit Wohnsitz gegründet werden, heißt wohl siviel wie: Jeder, der sich mit anderen zusammentut, der/die einen Reisepass für Flüchtlinge besitzt, könnte in diesem Fall eine Gemeinde gründen….. was tun sich da für Möglichkeiten auf!?
    Siehe auch:
    Als Deutscher, ausgewiesen durch die Staatsangehörigkeitsurkunde, sind alle Angelegenheiten nach DR Recht (in welchem kein Richter ausgebildet oder in der Staatsprüfung geprüft wurde; zudem schwört er auf das GG ) auszurichten.

  16. „Als Deutscher, ausgewiesen durch die Staatsangehörigkeitsurkunde, sind alle Angelegenheiten nach DR Recht (in welchem kein Richter ausgebildet oder in der Staatsprüfung geprüft wurde; zudem schwört er auf das GG) auszurichten.“

    Ich habe das alles auch gelesen. Aber je öfter ich es lese, desto weniger stimmig scheint es mir. Für alle Deutschen laut RuSTAG auf dem Gebiet des Deutschen Reichs in seinen Grenzen vom 31.12.1937 gelten laut Grundgesetz das Grundgesetz und alle darauf aufbauenden behördlichen Regelungen und Vorschriften. Wenn man dazu annimmt, daß die BRD als Rechtssubjekt anerkannt identisch ist mit dem früheren Deutschen Reich – wie soll dann für deutsche Staatsangehörige etwas anderes als das Bonner Grundgesetz gelten?

  17. !!!
    Der Fehler liegt im Anerkenntnis des DR in seinen Grenzen von 1937.
    Wer diese Grenze akzeptiert, der akzeptiert das Versailler Diktat nach dem WK 1 – drin wurden allen Deutschen jegliche Rechte auf alle Ewigkeit abgesprochen!

    Wer das akzeptiert und danach handelt, muss das Grundgesetz akzeptieren, weil die Verfassung von 1871 dann nicht mehr gelten kann.
    Das ist m.E. eine übel miese Nummer der Alliierten! (HLKO: Kriegslisten sind erlaubt…..)
    Damit wollen die „Grundgesetzgeber“ sich nämlich aus der Verantwortung stehlen, irgendwann für das Versailler Diktat bezahlen zu müssen – UND: zu verhindern, dass Deutschland je wiedervereinigt und souverän wird!

    Die EINZIGE Grenze des DR darf daher die von VOR dem Ausbruch des WK 1 sein! – Deswegen bezieht sich das STAG bzw RUSTAG auf 1913!!!!!

    Bitt vergesst das NIEMALS!

  18. Sag ich ja, die US-Regierung und die dahinter sind das Krebsgeschwür der Welt..

    (Krebs stirbt, wenn der Wirtskörper überwuchert ist und so an sich selbst zugrunde geht…)

  19. Wie heißt denn der Staat im Substantiv, dessen genannte, staatliche Institution hoheitlich agiert?

    Und um die Problematik zu verdeutlichen: Wie heißt der Staat, in dem ich lebe?

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