Definition Staat

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„Der Staat ist eine Maschine in den Händen der herrschenden Klasse zur Unterdrückung des Widerstands ihrer Klassengegner. (…) Der proletarische Staat ist eine Maschine zur Niederhaltung der Bourgeoisie.“

Jossif Wissarionowitsch Dchugaschwili, alias Joseph Stalin

„Der Staatsapparat ist ein Zwangs- und Unterdrückungsapparat. Das Wesen der Staatstätigkeit ist, Menschen durch Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung zu zwingen, sich anders zu verhalten, als sie sich aus freiem Antriebe verhalten würden.“

Ludwig von Mises

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  1. Es ist ziemlich verlockend auch hier zu kommentieren 😉

    Nun, anstatt über den eigentlichen Sinn und Daseinszweck eines Staates Auskunft zu geben, beantworten beide Zitate doch eigentlich nur die Frage, wozu ein Staat, erst in die falschen Hände geraten, mißbraucht werden kann.

    Daraus aber zu schließen, dass der Staat somit immer nur dem Volke und den Menschen gegenüber entgegengerichtete Interessen verfolgen und als Zwangs- und Unterdrückungsapparat auftreten wird, dürfte so nicht haltbar sein. Und dass heute staatsähnliche Konstrukte als Geldsammelstellen und Zwangs- und Unterdrückungsapparate überhaupt auftreten können, liegt doch vielmehr an den Menschen, die sich dafür hergeben, als an dem Grundgedanken eines Staates.

    Also was dürfte nun der Daseinszweck eines Staates sein? Es bedarf vielleicht gar nicht vieler Worte.

    Zitat: „Je unmöglicher ein Staat beschaffen ist, um so undurchsichtiger, gekünstelter und unverständlicher sind die Definitionen über seinen Daseinszweck.“

    Wie die jüngere Geschichte es lehren könnte, so düfte der Staat allein nur als Bewahrer von Kultur und alles was damit einhergeht auftreten, und nichts anderes. Er hat dafür zu unterstützen, er hat Werte zu schaffen, er hat das Niveau anzuheben, anzubieten, und dem Souverän zu dienen, um vielleicht einige Aspekte zu nennen, die damit einhergehen dürften.

  2. Jeder Staat setzt eine Gruppe von Herrschenden voraus, die über eine Gruppe von Beherrschten Macht ausübt. Jeder Staat setzt somit eine in Herrschende und Beherrschte getrennte Gesellschaft voraus.

  3. Ob dem so sein muß, wäre das möglicherweise nicht eine Frage des Selbstverständnisses der vom Volk gewählten Führenden? Ich spreche bewusst nicht von Herrschenden.

    Wenn also Bewahrung und Förderung von Kultur oberste Maxime sind, so kann sich die Führung dem nur unterwerfen, wobei jedem klar sein dürfte, dass Kultur niemals aus einem Staate, sondern nur aus einem Kulturvolk hervorgehen kann und damit wäre die Führung zwangsläufig Diener des Kulturvolkes, um die Dinge und Geschicke in die nötigen Bahnen zu lenken, zum Nutzen, zur Sicherheit und zum Fortbestand des Volkes und bestenfalls wäre dabei Liebe zum Volk vorhanden. Eine Führung, die das Volk liebt, aus dem sie zwangsläufig selbst entstammen sollte, kann das Volk zwangsläufig nicht beherrschen.

    Und sollte „Die Achse des Guten“ bald u.a. auch unter ihren unzähligen Untaten und Lügen zusammenbrechen, dann wünsche ich uns eine aufrechte und gutmeinende Führung, insbesondere auch in Hinblick auf die dann anstehenden Aufarbeitungen.

  4. Die Frage stellt sich nach der Art der Führung, i.e. mit welcher Macht ist sie ausgestattet. Solange eine Gesellschaft machttechnisch homogen bleibt, also kein Erwachsener für einen anderen Erwachsenen sprechen und entscheiden kann, handelt es sich nicht um einen Staat. Ein Staatsgefüge entsteht in dem Moment, in dem ein Erwachsener gewaltsam gezwungen werden kann, gegen seinen Willen etwas zu tun. Staat setzt gewaltsame Unterwerfung voraus. Ohne gewaltsame Unterwerfung kein Staat.

    Führung durch Kompetenz ist etwas anderes. Die Gefolgschaft ist dann freiwillig. In vorstaatlichen Gesellschaften kann jeder jederzeit Nein sagen. Sobald Entscheidungen nicht mehr von allen Gesellschaftsangehörigen gemeinsam getroffen werden, Gehorsam gefordert und akzeptiertermaßen mit Gewalt erzwungen werden darf, kann man von staatlichen Strukturen zu sprechen beginnen, denn nun gibt es die Teilung der Gesellschaft in diejenigen, die Macht ausüben, und diejenigen, welche die Machtausübung ertragen.

    Das Vorhandensein von Sklaven bzw. Kriegsgefangenen läßt wohl nicht automatisch auf einen Staat schließen. Sie gehören als meist völlig Rechtlose gar nicht zur Gesellschaft.

    Interessant ist aber die Frage, ob man schon von staatsähnlichen Strukturen sprechen kann, wenn bestimmte Erwachsenengruppen von letztlich die Gesamtgruppe betreffenden Entscheidungen ausgeschlossen werden. Also z.B., wenn Frauen kein Mitspracherecht haben. Die Frage ist wohl, wobei sie kein Mitspracherecht haben. Geht es darum, ob die Männer in den Krieg ziehen, haben sie nicht mitzureden, solange sie nicht selbst Kriegerinnen sind. Geht es um Jagdfragen, haben sie nicht mitzureden, solange sie nicht selbst Jägerinnen sind. Geht es ums Kinderkriegen, haben die Männer nicht mitzureden, von der Empfängnis bis zum Abstillen.

    Die Unterteilung der Gesellschaft in verschiedene Kompetenzbereiche, in denen Nichtkompetente nicht hineinzureden haben, macht noch keine staatlichen Verhältnisse aus. Staatliche Verhältnisse zeichnen sich ab, wenn Entscheidungen in Kompetenzbereiche hinein mit Gewalt durchgesetzt werden. Wenn der Jäger mit Gewalt zur Teilnahme an jagdlichem Tun gezwungen wird. Wenn der Krieger mit Gewalt zur Teilnahme an kriegerischem Tun gezwungen wird. Wenn die Frau mit Gewalt in die Frauenrolle gezwungen wird. Wenn der Mann mit Gewalt in die Männerrolle gezwungen wird.

    Überall, wo der Wille einer gesellschaftlichen Gruppe mit Gewalt gegen eine andere gesellschaftliche Gruppe durchgesetzt wird, liegen staatliche Verhältnisse vor. Um zu den Kriegsgefangenen zurückzukehren: Ab einer bestimmten Anzahl werden sie zur gesellschaftlich relevanten Gruppe, rechtlos oder nicht. Das kann am Ende durchaus in staatliche Verhältnisse münden.

    Soweit meine Gedanken dazu. Nach gegenwärtigem Erkenntnisstand. 😉

  5. Danke für die einleuchtenden Ausführungen, dennoch ein Wort nochmals für den Staat:
    Weiter unten war doch gerade erst das Thema Tanz. Wie sieht es da mit Führung aus und gibt man als Erwachsener dabei nicht auch freiwillig etwas an Macht ab? Außerdem kann man sie sich jederzeit wieder zurückholen kann, indem dem Partner zum Beispiel ein Bein stellt. In dem vorliegenden Gedankenmodell haben wir selbstverständlich ein entsprechendes Waffenrecht für Bürger, so dass immer eine Menge Macht beim Bürger verbleibt, so war es übrigens auch in der jüngeren Geschichte, auch hier könnte notfalls ein Bein gestellt werden. Ferner sei noch auf Treue und Ehre hingewiesen, beide ebenfalls unabdingbar in einem solchen Modell.

  6. 😀 Was für ein schönes Beispiel für kulturzentrisch geprägtes Denken! Ich schreibe was von Tanz, und du schaltest auf europäischen Paartanz, bei dem notwendig einer von beiden führen muß – zumindest auf begrenzter Tanzfläche …

    Die europäische Variante von Paartanz ist eine winzig kleine Facette des Phänomens Tanz. Vom improvisierten Solotanz aller kultureller Couleur über berührungslose Paartänze und schlichte bis schwierige Reigentänze über Ballett und Tanztheater hin zu durchchoreographierten, hochkomplexen Massentänzen ist das Spektrum derart groß, daß du mir mein Auflachen vielleicht verzeihen wirst. Selbst wenn lange geübt und geprobt wurde, ist es am Ende ein kommunikatives Spiel mit vorgegebenen oder spontan erfühlten Bewegungsmustern innerhalb eines bestimmten Rhythmus‘ – immer balancierend an der Grenze zur Improvisation, um den Fluß der Bewegungen auf jeden Fall in Gang zu halten.

    Führung ist möglich, als eine von vielen Facetten. Aber keineswegs Bedingung.

    P.S.: Treue und Ehre sind nur in einer entsprechenden Wertegemeinschaft relevant. Wenn sich Machtstreben und materieller Reichtum als Werte dagegenstellen, landen wir da, wo wir in D heute sind.

  7. Einen lieben Gruß in die Runde

    Ich habe hier eine interessante Kopie. Was haltet ihr davon? Die Formatierung wird wohl ein wenig verrutschen, aber das Original ist bei http://www.novertis.com/ zu finden.

    Die Kopie:
    Name
    Natürliche Person gem. BGB § 1
    entspr. § 1 des staatlichen BGB
    Straße
    Stadt
    Tel: Rufnummer
    E-mail: email@email.com

    Vorname – Straße 100 – 12345 Musterstadt

    Vorname Familienname
    c/o Finanzamt/GEZ/ Behörde

    Straße 100
    [12345] Musterstadt

    Musterstadt, am Montag,
    am sechsten Tag
    des fünften Monats
    im Jahre Zweitausenddreizehn
    A K Z E P T A N Z
    Ihr Schreiben,Bescheid, etc. vom xx.xx.xxxx Geschäftszeichen xxxxxxxx

    Mein Geschäftszeichen: xxxxxxxxxx

    Sehr geehrte/r Xxxxxxxxx,
    ich habe Ihr oben benanntes Schreiben erhalten und nach rechtlicher Würdigung des Absenders und des Inhaltes als Angebot erkannt.

    Dieses nehme ich hiermit unter folgenden Voraussetzungen an:

    1. Sie erbringen mir Ihre amtliche Legitimation. Sie weisen darin in notariell beglaubigter Form nach, wofür, wie, wodurch und von wem Sie Rechte zur Vornahme hoheitlicher Handlungen übertragen bekommen haben.
    Gleichzeitig weisen Sie in notarieller Form nach, auf welchen Staat Sie vereidigt worden sind.

    2. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde der Bundesrepublik Deutschland.

    3. Sie erbringen eine notarielle Beglaubigung der Gründungsurkunde des Bundeslandes Xxxxxxx.

    Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit dieses innerhalb einer angemessenen Frist von 72 Stunden ab Postzustellung zzgl. 2 Tagen Postlaufzeit unter Eid und unter unbeschränkter Haftung zu erbringen.

    Sollte dies nicht erfolgen, gehe ich davon aus, daß Sie selbst privat- und vertragsrechtlich und Ihre Behörde/Amt etc. nach Firmen- und Vertragsrecht als Unternehmen (Handelsrecht / UCC / HGB) handeln und arbeiten oder für solche im Auftrag handeln, da sie oder übergeordnete Entitäten in internationalen Verzeichnissen als solche und damit gewerblich gelistet sind.

    Nutzen Sie diese Frist nicht oder erbringen Sie nicht die geforderten Beweise und widerlegen letztere Tatsachen/Annahmen nicht rechtskräftig und / oder unvollständig oder nicht in dieser Frist, gilt dies sowohl

    als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu o.g. Tatsachen und Annahmen mit allen daraus folgenden Konsequenzen,

    als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zu einem privaten, kommerziellen Pfandrecht in Höhe von 30.000.- € meinerseits Ihnen persönlich gegenüber (Haftung nach § 823 BGB) als auch Ihrer Behörde gegenüber in Höhe von 1.000.000.- €.

    als Ihre unwiderrufliche und absolute Zustimmung zur Publikation dieser Notiz in einem von mir frei wählbaren internationalen Schuldnerverzeichnis

    als Ihren unwiderruflichen und absoluten Verzicht auf jegliche rechtliche oder anderwärtige Mittel

    Hochachtungsvoll

    Unterschrift nur mit Vornamen

    Vorname, Mann/Frau aus der Familie Xxxxxxx

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