Stand der Dinge bez. Austragung aus dem Wählerverzeichnis

Standard

Ich habe dieses Schreiben am 29.08.2013 nachmittags in die Einwohnermeldestelle gebracht. Die gute Frau dort hatte unmittelbar vorher – höchst mißtrauisch – eine andere Unterschrift von mir beglaubigt. Nachdem wir das erledigt hatten, legte ich ihr dieses Schreiben vor und bat Sie, auch darauf meine Unterschrift zu beglaubigen. Sie las es sich durch, entschuldigte sich, ging damit zur Ordnungsamtsleiterin, kam wieder zurück und informierte mich, daß dieses Anliegen hier nicht entschieden werden könne. Das müsse der Kreiswahlleiter entscheiden, sie würden es diesem zusenden.

Habe heute vormittag telefonisch nachgefragt. Die Dame von der Einwohnermeldestelle sei erst kommenden Dienstag wieder da. Nächste Info in dieser Angelegenheit also frühestens nächsten Dienstag.

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  1. WAHLBENACHRICHTIGUNGSKARTEN

    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister xxxx,

    sehr geehrte Wahlleiterin xxxx,

    diese Wahlanberaumung ist nur noch eine mittelmäßige Inszenierung zur Irritation der Bevölkerung, die es immer noch nicht verstanden hat, dass eine volksgegebene Ver-fassung ratifizieren werden muss, um das ausgehöhlte Grundgesetz für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet abzulösen, welchem es ohnehin am Geltungsbereich mangelt, was auch eine eiligst verfasste Präambel nicht zu beheben vermag.
    Unsere Begründung zur aktiven Stimmenthaltung bei der „Wahl“ im September 2013 hat jedoch primär mit dem BVG zu tun, was anscheinend eine nicht rechtmäßig zustan-de gekommene Berliner Regierung aufgefordert hat, Gesetzgebungskompetenz walten zu lassen, damit das Wahlgesetz geändert und legalisiert wird.
    Aus der Praxis: Kuh tot, liefert aber täglich Frischmilch…

    An dieser dubiosen Wahl teilzunehmen liegt nicht in unserem Interesse.
    Ferner sollte Ihnen und der Stadt xxxx bekannt sein, dass bei den 4 + 2 Verträgen dem Vereinigten Wirtschaftsgebiet der gesetzgeberische Handlungsspielraum entzo-gen wurde und das Besatzungsstatut nach wie vor aktiv ist, außerdem die Bundesbe-reinigungsgesetze I & II & III gravierende Einschnitte nach sich zogen, die jeder gewis-senhafte Jurist verstehen sollte.

    ERKLÄRUNG !

    „Wir erklären, dass wir weder eine irgendwie

    geartete Nazi- oder Naso-Diktatur, noch eine

    andere faschistische und/oder Menschenrecht verachtende Organisation

    unterstützen oder mit ihnen zusammenarbeiten

    oder uns selbige in diesem Lande wünschen!“

    Mit freundlichen Grüßen,

    Name

  2. Wir hattes ihn nicht gefunden und nahmen an, der Beitrag wäre nicht erschienen.

    Hier sollte der Beitrag auch hin.

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